Neunburg vorm Wald

Bekanntmachungen der Stadt Neunburg vorm Wald


Öffnungszeiten des Spaß- und Erlebnisbades in Neunburg vorm Wald

Hier gelangen Sie zu den Öffnungszeiten des Spaß- und Erlebnisbades.

Hier erhalten Sie den Flyer des Spaß- und Erlebnisbades mit allen wichtigen Informationen.


Öffnungszeiten des Hallenbades in Neunburg vorm Wald

Hier gelangen Sie zu den Öffnungszeiten des Hallenbades.


Informationen rund um die Abfallwirtschaft - Müllabfuhr

Hier gelangen Sie zu den weiteren Informationen des Landkreises Schwandorf zur Abfallwirtschaft, insbesondere Abfuhrzeiten.



Öffnungszeiten Recyclinghof an der Äußeren Neukirchner Straße

Die Stadt Neunburg vorm Wald gibt bekannt, dass ab Samstag, den 24.03.2012 wieder Grüngut angeliefert werden kann und ab dem 29.03.2012 jeweils Donnerstags wieder geöffnet ist.
 
Ab 24.03.2012 gelten folgende Öffnungszeiten:
 
Samstag:         09.00 – 13.00 Uhr
Dienstag:         09.00 – 11.00 Uhr
Donnerstag:    17.00 – 19.00 Uhr
 
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass am Karsamstag, den 07.04.2012 der Recyclinghof und die Grüngutannahmestelle geschlossen sind.

Das Grüngut ist wie folgt zu trennen:

Holzige Gartenabfälle (Hecken-, Baum- und Strauchschnitt).

Sonstiges Grüngut (Rasen- u. Blumenschnitt, Balkonblumen, Laub, Fallobst u.ä.)

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Nichtbeachtung (Überschreitung der Anliefermenge, nicht durchgeführte Trennung bzw. Beimischung von Fremdstoffen) die Container sofort und endgültig entfernt werden.

Verstöße werden zur Anzeige gebracht.


Öffnungszeiten Grüngutcontainer an der Reitschule


Am Samstag, den 24.03.2012 ist die Grüngutannahmestelle an der Reitschule wieder geöffnet.
Somit können wieder kleinere Mengen von Grüngut jeweils werktags, von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr am Grüngutcontainer an der Reitschule abgegeben werden.

Grüngut aus Privathaushaltungen kann kostenlos bis zu einer Gesamtmenge von maximal 100 Litern an den Grüngutcontainern an der Reitschule und im Recyclinghof, Äußere Neukirchner Straße, abgegeben werden.

Das Grüngut ist wie folgt zu trennen:

Holzige Gartenabfälle (Hecken-, Baum- und Strauchschnitt).

Sonstiges Grüngut (Rasen- u. Blumenschnitt, Balkonblumen, Laub, Fallobst u.ä.)

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Nichtbeachtung (Überschreitung der Anliefermenge, nicht durchgeführte Trennung bzw. Beimischung von Fremdstoffen) die Container sofort und endgültig entfernt werden.

Verstöße werden zur Anzeige gebracht.


Glas-, Weißblech- und Altkleider-Container im Stadtgebiet Neunburg vorm Wald


Glascontainer                      -Schwarzachtaler Straße (Wanderweg)
                                                -Recyclinghof (Äußere Neukirchner Straße)
                                                -Reitschule (neben Grüngutcontainer)
                                                -Bahnhofstraße (Parkplatz bei BayWa)
                                                -bei Freibadparkplatz
                                                
Weißblechcontainer            -Schwarzachtaler Straße (beim Wanderweg)
                                                -bei Freibadparkplatz
                                                -Ufertalstraße (Parkplatz Friedhof)

Altkleidercontaine                -Schwarzachtaler Straße (beim Wanderweg)
                                                -Bahnhofstraße (Parkplatz bei BayWa)
                                                -bei Freibadparkplatz
                                                -Ufertalstraße (Parkplatz Friedhof)

Nutzungszeiten:
Werktags von 8.00 bis 20.00 Uhr
                                              


Bekanntmachung Steuertermin

Bis zum 15. Mai 2012 sind nachstehende Steuern zur Zahlung fällig:

Grundsteuer für das 2. Quartal 2012

Gewerbesteuer-Vorauszahlung für das 2. Quartal 2012

Die Stadtkasse Neunburg vorm Wald macht darauf aufmerksam, dass die genannten Steuern rechtzeitig auf eines der Girokonten der Stadt Neunburg vorm Wald zu überweisen sind, da sonst Mahngebühren und Säumniszuschläge berechnet werden müssen.

STADT NEUNBURG VORM WALD

Martin Birner
1. Bürgermeister

Hinweis zu den Fälligkeiten der Grund- und Gewerbesteuer:
Fällig jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. mit je einem Viertel der Jahressteuerschuld.

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Stadtverwaltung
Neunburg vorm Wald

Schrannenplatz 1

92431Neunburg vorm Wald

Tel. 09672 9208 400

Fax. 09672 9208 477

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag–Freitag
8.00–12.00 Uhr
Montag–Dienstag
13.30–16.00 Uhr
Donnerstag
13.30–18.00 Uhr