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Stadt - Stadtwerke - Neunburg vorm Wald
Bekanntmachung
Vollzug der Wassergesetzte; Nachrüstung von Kleinkläranlagen
Wie bei den Informationsveranstaltungen hinreichend bekannt gegeben wurde, müssen Anwesen, die auf Dauer nicht an eine kommunale Kläranlage angeschlossen werden, über eine Abwasseranlage nach dem Stand der Technik verfügen (i. d. R. Kleinkläranlage mit biologischer Nachreinigung).
Die betroffenen Grundstückseigentümer haben in Eigenverantwortung ihre Anlage entsprechend nachzurüsten.
Für die Nachrüstung von Kleinkläranlagen, die auf Dauer bestehen bleiben, gewährt der Freistaat Bayern den betroffenen Grundstückseigentümern eine Zuwendung.
Voraussetzung dafür ist das von der Stadt - Stadtwerke - Neunburg vorm Wald erstellte Abwasserentsorgungskonzept.
Informationen zum Förderverfahren sowie zum Abwasserentsorgungskonzept erteilt die Stadt Neunburg vorm Wald, Bärnhof 2, 92431 Neunburg vorm Wald, Tel. 0 96 72 / 92 08 - 515.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zuwendungsrichtlinie befristet ist.
Falls die Nachrüstung nicht freiwillig erfolgt, sind die Behörden dazu verpflichtet, eine Nachrüstung aller vorhandenen Anlagen in angemessener Zeit durchzusetzen.
Eine rechtzeitige Nachrüstung nach Absprache mit der Stadt - Stadtwerke - Neunburg vorm Wald wird deshalb dringend empfohlen.
Neunburg vorm Wald, 29.05.2006
Stadt - Stadtwerke - Neunburg vorm Wald
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