Stadt Neunburg vorm Wald - die Festspielstadt
Öffentliche Bekanntmachungen

Die Stadtwerke Neunburg vorm Wald informieren, dass die Badesaison 2010 im Erlebnisbad am kommenden Freitag endet.

Letzter Badetag ist der 10. September 2010.
 
Die Badegäste werden gebeten, die Schließfächer zu räumen. Das Hallenbad öffnet am Dienstag, den 28. September 2010 seine Pforten

 Schlechtwetterregelung:
Bei kühler und schlechter Witterung (Lufttemperatur unter 22 ºC bzw. Regenwetter) ist das Freibad von 16.00 – 19.00 Uhr (Einlass bis 18.30 Uhr) geöffnet.
.


Pressemitteilung
des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Nord-Ost-Gruppe Neunburg vorm Wald

Teilweise Rückerstattung der Umsatzsteuer für Hausanschlüsse und Herstellungsbeiträge zur öffentlichen Wasserversorgungsanlage

Das Bundesfinanzministerium hatte im Jahr 2000 verfügt, dass Arbeiten an Trinkwasser-Hausanschlüssen als eigenständige Leistungen zu betrachten sind und deshalb eine Besteuerung mit dem vollen Umsatzsteuersatz vorzunehmen ist. Dagegen war erfolgreich geklagt worden.
Inzwischen hat der Bundesfinanzhof die Vorgabe des Bundesfinanzministeriums revidiert. In Folge dessen gilt der ermäßigte Steuersatz sowohl für die Festsetzung eines Herstellungsbeitrages für die Wasserversorgung oder die Kostenerstattung für einen Wasserhausanschluss und kann für alle entsprechenden Leistungen seit dem 11. August 2000 rückwirkend geltend gemacht werden.
Damit wurde der Praxis der Finanzverwaltung, die seit dem 10. August 2000 den Ausweis des Regelsteuersatzes verlangte, widersprochen. Mit Schreiben vom 07. April 2009 hat das Bundesfinanzministerium mitgeteilt, dass die Finanzverwaltung diese Rechtsprechung anwenden wird. Unklar war bisher noch, welche Auswirkungen diese Entscheidung auf Herstellungsbeiträge und insbesondere auch auf Altfälle hat.
Es wurde nun mit Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 25.06.2009 und mit Schreiben des Bayerischen Landesamtes für Steuern vom 25.06.2009 klar gestellt, dass diese Rechtsprechung auch für Herstellungsbeiträge gilt und auch bestandskräftige Bescheide vom Wasserversorger berichtigt werden können; eine Rechtspflicht für den Wasserversorger zur Berichtigung vom Amts we-gen besteht jedoch nicht.
Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Nord-Ost-Gruppe Neunburg vorm Wald ist jedoch bereit, freiwillig auf Antrag den Differenzbetrag zwischen der bezahl-ten vollen Mehrwertsteuer zur ermäßigten Mehrwertsteuer ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zurückzuerstatten. Ausgenommen hiervon sind lediglich Kunden, die vorsteuerabzugsberechtigt sind. Bitte verwenden Sie für die Antragstellung das Formular des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Nord-Ost-Gruppe Neunburg vorm Wald.
Für Fragen zur Umsatzsteuer-Rückerstattung steht die Geschäftsführung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Nord-Ost-Gruppe Neunburg vorm Wald zu den üblichen Geschäftszeiten zur Verfügung. Wenden Sie sich bitte an
Herrn Georg Keil, Tel. 0 96 72 / 92 08 - 540,
E-Mai: georg.keil@nord-ost-gruppe.de
Internet: www.nord-ost-gruppe.de
Neunburg vorm Wald, 16.07.2009

weitere Informationen erhalten Sie hier ...

den Antrag auf Rückerstattung erhalten Sie hier ...


Stadt - Stadtwerke -
Neunburg vorm Wald

Bekanntmachung

Vollzug der Wassergesetzte;
Nachrüstung von Kleinkläranlagen

Wie bei den Informationsveranstaltungen hinreichend bekannt gegeben wurde, müssen Anwesen, die auf Dauer nicht an eine kommunale Kläranlage angeschlossen werden, über eine Abwasseranlage nach dem Stand der Technik verfügen (i. d. R. Kleinkläranlage mit biologischer Nachreinigung).

Die betroffenen Grundstückseigentümer haben in Eigenverantwortung ihre Anlage entsprechend nachzurüsten.

Für die Nachrüstung von Kleinkläranlagen, die auf Dauer bestehen bleiben, gewährt der Freistaat Bayern den betroffenen Grundstückseigentümern eine Zuwendung.

Voraussetzung dafür ist das von der Stadt - Stadtwerke - Neunburg vorm Wald erstellte Abwasserentsorgungskonzept.

Informationen zum Förderverfahren sowie zum Abwasserentsorgungskonzept erteilt die Stadt Neunburg vorm Wald, Bärnhof 2, 92431 Neunburg vorm Wald, Tel. 0 96 72 / 92 08 - 515.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zuwendungsrichtlinie befristet ist.

Falls die Nachrüstung nicht freiwillig erfolgt, sind die Behörden dazu verpflichtet, eine Nachrüstung aller vorhandenen Anlagen in angemessener Zeit durchzusetzen.

Eine rechtzeitige Nachrüstung nach Absprache mit der Stadt - Stadtwerke - Neunburg vorm Wald wird deshalb dringend empfohlen.

Neunburg vorm Wald, 29.05.2006

Stadt - Stadtwerke - Neunburg vorm Wald


Zweckverband zur Wasserversorgung der
Nord-Ost-Gruppe Neunburg vorm Wald


Bekanntmachung
Einwandfreies Trinkwasser” hier geht’s weiter zur ausführlichen Bekanntmachung ....
 


Zweckverband zur Wasserversorgung der
Nord-Ost-Gruppe Neunburg vorm Wald


Bekanntmachung
Anpassung der Grundgebührenpreise” hier geht’s weiter zur ausführlichen Bekanntmachung ....
 


BEKANNTMACHUNG
 
Öffnungszeiten des Recyclinghofes
 
Die Stadt Neunburg vorm Wald gibt bekannt, dass ab Samstag, den 27.03.2010 wieder Grüngut angeliefert werden kann und ab den 30.03.2010 wieder donnerstags geöffnet ist.

Ab 27.03.2010 gelten folgende Öffnungszeiten:

Samstag:         09.00 – 13.00 Uhr

Dienstag:          09.00 – 11.00 Uhr

Donnerstag:    17.00 – 19.00 Uhr
 

Es wird darauf hingewiesen, das am Karsamstag, den 03.04.2010 der Recyclinghof geschlossen ist.

Öffnungszeiten Grüngutcontainer an der Reitschule
 
Am Samstag, den 27.03.2010 ist die Grüngutannahmestelle an der Reitschule wieder geöffnet.

Somit können wieder kleinere Mengen von Grüngut jeweils am Dienstag, Donnerstag und Samstag am Grüngutcontainer an der Reitschule abgegeben werden.

Neunburg vorm Wald, 11.03.2010

Stadt Neunburg vorm Wald
gez.
Bayerl
1. Bürgermeister



Glas-, Weißblech- und Altkleider-Container im Stadtgebiet Neunburg vorm Wald

Bekanntmachung
 
Aus gegebenem Anlass weist die Stadt Neunburg vorm Wald auf die Stellplätze der Container für Glas-, Weißblech und Altkeider hin:

Glascontainer                         -Schwarzachtalerstraße (Wanderweg)
                                               -Recyclinghof
                                               -Reitschule (neben Grüngutcontainer)
                                               -Bahnhofstraße (Parkplatz bei BayWa)
                                               -bei Freibadparkplatz
                                               -Vorstadtzentrum
 
Weißblechcontainer               -Schwarzachtalerstraße (beim Wanderweg)
                                               -bei Freibadparkplatz
                                               -Ufertalstraße (Parkplatz Friedhof)

Altkleidercontaine                   -Schwarzachtalerstraße (beim Wanderweg)
                                               -Ufertalstraße (Parkplatz Friedhof)
                                               -Bahnhofstraße (Parkplatz bei BayWa)
                                               -bei Freibadparkplatz

Neunburg vorm Wald, 22.06.2010
Stadt Neunburg vorm Wald
Bayerl
1. Bürgermeister

 

  © 2006 Stadt Neunburg vorm Wald — Alle Rechte vorbehalten                                                                                                                                                                     

[Startseite - Home] [Aktuelles aus Neunburg v. W.] [öffentliche Einrichtungen] [Rathaus / Bürgerservice] [Öffnungszeiten] [Mitarbeiterverzeichnis] [Was erledige ich wo] [Unsere Stadträte] [Sitzungstermine] [Bekanntmachungen] [Niederschriften öffentlich] [Verordnungen / Satzungen] [Zahlen, Daten, Fakten] [Ortsteile] [Behördliche Einrichtungen] [Standesamt] [Formulare] [Geschichte / Kultur] [Wirtschaft / Baugebiete] [Tourismus / Freizeit] [Veranstaltungen] [Wissenswertes] [So erreichen Sie uns / Stadtplan] [Impressum]