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Hundebesitzer/innen werden gebeten ihre Hunde zu melden

Die Stadt Neunburg vorm Wald bittet Hundebesitzer/innen ihre Hunde im Hinblick auf die Hundesteuer anzumelden. Es müssen alle Hunde, die älter als vier Monate sind, an die Stadtverwaltung gemeldet werden. Gleichzeitig bittet die Stadt darum verkaufte oder verstorbene Hunde abzumelden.

 

Sowohl An- als auch Abmeldungen können direkt online über das Rathaus-Service-Portal unter www.neunburg.de vorgenommen werden. Wer die An- bzw. Abmeldung trotzdem vor Ort im Rathaus vornehmen möchte, wird gebeten hierfür vorab einen Termin zu vereinbaren. Sie können sich entweder per Telefon oder E-Mail mit der zuständigen Sachbearbeiterin (Telefon 09672 9208 443, E-Mail: bernadette.schart-kurz@neunburg.de) in Verbindung setzen.

 

Die Hundesteuer beträgt jährlich 30,00 Euro. Der Betrag reduziert sich um die Hälfte auf 15,00 Euro, wenn der Hund in einer Einöde oder einem Weiler gehalten wird.

Die Stadt Neunburg vorm Wald weist ausdrücklich darauf hin, dass alle Hundebesitzer/innen, die öffentliche Flächen, Grünanlagen sowie Kinderspielplätze als Hundetoilette nutzen und damit aktiv verschmutzen, mit einem Bußgeld belegt werden können. Insbesondere im Hinblick auf die Gesundheitsgefährdung auf Kinderspielplätzen appelliert die Stadt an die Vernunft und Verantwortung aller Hundehalter/innen.