Aufstellung einer Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen.
Im Laufe des Jahres 2023 finden die Wahlen der Schöffinnen bzw. der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 statt. Von den Städten und Gemeinden bzw. den Jugendhilfeausschüssen bei den Jugendämtern im jeweiligen Amtsgerichtsbezirk werden hierzu geeignete Personen vorgeschlagen und von einem eigens beim Amtsgericht eingerichteten Wahlausschuss gewählt.