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Bekanntmachungen

Einladung zur Ortsversammlung für die ehemalige Gemeinde Meißenberg

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

hiermit laden wir alle Bürgerinnen und Bürger der ehemaligen Gemeinde Meißenberg zur Ortsversammlung

am 16. November 2026 um 19:30 Uhr in das Feuerwehrhaus in Meißenberg ein.

Gemeinsam möchten wir uns über die Anliegen und Themen in den Ortschaften der ehemaligen Gemeinde austauschen und anschließend einen Ortssprecher bzw. eine Ortssprecherin wählen.

Tagesordnung

  1. Begrüßung
  2. Wahl des Ortssprechers / der Ortssprecherin
  3. Aussprache und Anliegen aus der Bürgerschaft

Wenn Sie ein Anliegen haben oder einen weiteren Punkt auf die Tagesordnung setzen möchten, reichen Sie diesen bitte bis spätestens 9. Nov. 2026 entweder schriftlich, per Telefax unter 09672/9208-477 oder per E-Mail unter rathaus.stadt@neunburg.de ein.

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme und den gemeinsamen Austausch.

Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen.

Martin Birner
Erster Bürgermeister

Bürgerversammlung am 10. November 2026 im Gasthaus Sporrer

Die diesjährige Bürgerversammlung der Stadt Neunburg vorm Wald findet am

10. November 2026 um 18 Uhr im Gasthaus Sporrer in Neunburg vorm Wald

mit nachfolgender Tagesordnung statt:

  1. Begrüßung
  2. In aller Kürze: Zahlen, Daten & Fakten zu Neunburg vorm Wald (Rechenschaftsbericht des Bürgermeisters)
  3. Informationen zu laufenden Maßnahmen und Projekten
  4. Ausblick auf künftige Maßnahmenschwerpunkte
  5. Sicherheitsbericht der Polizeiinspektion Neunburg vorm Wald
  6. Aussprache & Diskussion

Anträge zur Bürgerversammlung bitten wir bis spätestens 3. Nov. 2026 bei der Stadt Neunburg vorm Wald, Schrannenplatz 1, 92431 Neunburg vorm Wald entweder schriftlich, per Telefax unter 09672/9208-477 oder per E-Mail unter rathaus.stadt@neunburg.de zu stellen.

Die Bevölkerung ist herzlich zu dieser Bürgerversammlung eingeladen.

Über eine zahlreiche Teilnahme würden wir uns sehr freuen.


Bekanntmachung/Einladung zur Wahl des ersten Feuerwehrkommandanten und des ersten stellvertretenden Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Fuhrn am 11.10.2026 um 19:00 Uhr in die Hirschbergstubn, Fuhrn 24, 92431 Neunburg vorm Wald

Hierzu ergeht eine Einladung an alle feuerwehrdienstleistenden (aktiven) Mitglieder und Feuerwehranwärter der Freiwilligen Feuerwehr Fuhrn, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Nach Art. 8 Abs. 2 des Bayerischen Feuerwehrgesetztes (BayFwG) sind der Feuerwehrkommandant und sein Stellvertreter aus der Mitte der Wahlberechtigten zu wählen. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre.

Wählbar ist, wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres mindesten vier Jahre in einer Feuerwehr Dienst geleistet und die vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat. Ausnahmsweise genügt es, wenn den Umständen nach anzunehmen ist, dass der Betreffende solche Lehrgänge in angemessener Frist mit Erfolg besuchen wird (Art. 8 Abs.3 BayFwG).

Aufgabe des Feuerwehrkommandanten ist, für die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr zu sorgen, Einsätze zu leiten, die fachliche Ausbildung der Feuerwehrdienstleistenden zu leiten, Dienstgrade zu ernennen sowie die Gemeinde in Fragen des abwehrenden Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes zu beraten (Art. 8 Abs. 1 BayFwG).

Wahlvorschläge können in der Dienstversammlung schriftlich oder mündlich beim Wahlleiter vorgebracht werden. Gewählt wird mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält. Erhält kein Bewerber eine Mehrheit, so findet eine Stichwahl statt. Der Gewählte bedarf der Bestätigung durch die den Stadtrat der Stadt Neunburg vorm Wald.

Neunburg vorm Wald, 24.09.2026

Martin Birner

Erster Bürgermeister

Bekanntmachung


Haushaltssatzung der Stadt Neunburg vorm Wald für das Haushaltsjahr 2026

Bekanntmachung



Bekanntmachung Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Hofgut Schwarzachtal“ mit 12. Änderung des Flächennutzungsplans

 

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Bekanntmachung Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Wohnanlage am Forstmeisterberg“

 

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Allgemeinverfügung zum Verbot der nächtlichen Inbetriebnahme von Mährobotern

Im Amtsblatt Nr. 05/2026 vom 23.01.2026 wurde die Allgemeinverfügung der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Schwandorf zum Verbot der nächtlichen Inbetriebnahme von Mährobotern auf dem Gebiet des Landkreises Schwandorf bekanntgemacht.
Die Allgemeinverfügung bzw. das Amtsblatt ist abrufbar
auf der Homepage des Landkreises: https://www.landkreis-schwandorf.de/media/custom/3300_4544_1.PDF?1769158909

Wir bitten die Bevölkerung um Beachtung.