Änderung der Öffnungszeiten der Grüngutannahmestelle Dorrerstraße/Ledererstraße (Nähe Tennisheim)
Die Stadt Neunburg vorm Wald weist darauf hin, dass der Grüngutcontainer an der Dorrerstraße/Ledererstraße (Nähe Tennisheim) dieses Jahr letztmals bis Mitte bzw. Ende November mit Beendigung der Bauarbeiten am Kreisverkehr im Industriegebiet zur Verfügung steht.
Das Grüngut kann weiterhin an der Grüngutannahmestelle im Recyclinghof, Äußere Neukirchner Straße bzw. bei der Sammelstelle des Herrn Mehltretter in Seebarn abgegeben werden.
Änderung der Öffnungszeiten des Recyclinghofes und der Grüngutannahmestelle
Die Stadt Neunburg vorm Wald gibt bekannt, dass der Recyclinghof und die Grüngutannahmestelle an der Äußeren Neukirchner Straße donnerstags letztmals am 29.10.2026 geöffnet sind.
Ab 03.11.2026 gelten für Recyclinghof und Grüngutannahmestelle folgende Öffnungszeiten:
Dienstag von 09.00 bis 11.45 Uhr
Samstag von 09.00 bis 12.45 Uhr
Wir bitten um Beachtung der geänderten Öffnungszeiten.
Öffnungszeiten Grüngutcontainer an der Dorrer-/Lederer-straße (Nähe Tennisheim)
– Nur für Bürger des Stadt- und Gemeindegebietes Neunburg vorm Wald nutzbar -
Wegen der anstehenden Umbauarbeiten der Kreuzung Industriestraße zu einem Kreisverkehr ist die Grüngutannahmestelle an der Dorrer/Ledererstraße ab Donnerstag den 25.06.2026 ausnahmsweise voraussichtlich bis Ende Oktober 2026 wieder geöffnet.
Somit können wieder kleinere Mengen von Grüngut jeweils werktags, von 08.00 bis 20.00 Uhr am Grüngutcontainer an der Dorrer-/Ledererstraße abgegeben werden.
Grüngut aus Privathaushaltungen kann kostenlos bis zu einer Gesamtmenge von maximal 100 Litern an den Grüngutcontainern an der Dorrer-/Ledererstraße und im Recyclinghof, Äußere Neukirchner Straße abgegeben werden.
Das Grüngut ist an beiden Annahmestellen wie folgt zu trennen:
>Holzige Gartenabfälle (Hecken-, Baum- und Strauchschnitt)
>sonstiges Grüngut (Rasen- und Blumenschnitt, Balkonblumen, Laub, Fallobst u. ä.)
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Nichtbeachtung (Überschreitung der Anliefermenge, nicht durchgeführte Trennung bzw. Beimischung von Fremdstoffen) die Container sofort und endgültig entfernt werden. Verstöße werden zur Anzeige gebracht.






