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Haus-, Fassadensanierungen, Hofraumgestaltungen und Geschäftsflächenausstattung werden im Sanierungsgebiet ebenso bezuschusst wie der Erwerb von Immobilien!

Um Mängel an privaten Objekten zu beheben, können über das kommunale Förderprogramm im Rahmen der Städtebauförderung Sanierungsmaßnahmen unterstützt werden. Die Höhe der Förderung ist von der Art des Vorhabens und verschiedenen weiteren Prämissen abhängig. Gegenstand des kommunalen Förderprogramms sind Außenfassadengestaltungs-, Dach und Außenanlagen mit öffentlicher Wirkung.

Das Programm findet im gesamten Neunburger Sanierungsgebiet Anwendung und hat zum Ziel, durch Verbesserungen des Wohnumfeldes eine nachhaltige Stärkung der Wohn- und Geschäftsfunktion zu erreichen. Bereits durchgeführte Sanierungsmaßnahmen dokumentieren an vielen Stellen in der Innenstadt die Erfolge des kommunalen Förderprogramms. Im Rahmen des Förderprogramms stehen Mittel für folgende Maßnahmen zur Verfügung:

Fassaden- und Dachsanierung
Im Rahmen der Sanierung der Hausfassaden geht es um eine deutliche Verbesserung des Erscheinungsbildes der Gebäude. Im Wesentlichen kommt es auf das vom öffentliche Raum aus sichtbare Erscheinungsbild der einzelnen Anwesen an (öffentliche Wirkung). Bezuschusst werden beispielsweise die Erneuerung des Putzes, der Anstrich der Fassade, die Neueindeckung des Daches, der Ersatz oder die Aufarbeitung der Fenster oder die Sanierung der Balkone. Darüber hinaus sind Maßnahmen wie die Erneuerung der Dachrinnen und Fallrohre und der Ersatz der Haustür generell förderfähig.

Hofgestaltung
Durch die Bezuschussung von Maßnahmen im Bereich der Außenanlagen mit öffentlicher Wirkung sollen die für die Neunburger Innenstadt charakteristischen Situationen gestalterisch aufgewertet werden. Gefördert werden beispielsweise Anlagen/Neugestaltungen von Außenanlagen mit öffentlicher Wirkung (Vor- und Hofräume - ortstypische Begrünung und Entsiegelung einschließlich Hoftoren und Hofeinfahrten sowie Einfriedungen und Außentreppen), wenn sie vom öffentlichen Raum einsehbar sind. Tiefbauarbeiten im Rahmen der Maßnahme (Unterbau, Fundamente u. dgl.) werden nicht gefördert..

Gestaltungsfibel
Mit der vom Stadtrat ebenfalls beschlossenen Gestaltungsfibel werden Anforderungen an die bauliche Gestaltung von Gebäuden im Sanierungsgebiet geregelt, um hier ein einigermaßen einheitliches Erscheinungsbild zu schaffen. Allen Interessenten wird empfohlen, sich vor den Bauarbeiten in der Stadt Neunburg vorm Wald eine Gestaltungsfibel zu besorgen und diese während der Bauarbeiten den beteiligten Firmen zu überlassen, damit diese sich an die dort genannten Vorschriften halten können. Sie erhalten diese natürlich kostenlos im Rathaus bzw. steht diese hier zum Download für Sie bereit!

Gestaltungsfibel

Bis zu 24.000 € Zuschüsse möglich!
Anerkannt werden Baukosten. Die Förderung, auf die kein Rechtsanspruch besteht, sondern im Einzelfall durch die Stadt in Abstimmung mit der Regierung der Oberpfalz entschieden wird, beträgt 30 % der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch bis zu max. 8.000 € je Einzelmaßnahme. Insgesamt sind damit Zuschüsse bis zu 24.000 € aus dem Kommunalen Förderprogramm möglich.

Neue Förderrichtlinie
Die Richtlinie zum kommunalen Förderprogramm wurde zum 01. Januar 2025 aktualisiert.

Kommunales Förderprogramm

Anträge zum komm. Förderprogramm

Sanierungsgebiet

Erhöhte steuerliche Abschreibung
Bei einem umfassenden Sanierungsbedarf unter den Voraussetzungen des § 177 Abs. 2 und 3 BauGB (Baugesetzbuch) besteht die Möglichkeit, dass die Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen steuerlich geltend gemacht werden können (§§ 7h, 10f und 11a EStG). Die Bescheinigung für das Finanzamt ist gebührenpflichtig. Grundsätzliche Voraussetzung für eine Bezuschussung oder eine Bescheinigung für die erhöhte steuerliche Abschreibung ist ein schriftlicher Vertrag mit der Stadt Neunburg vorm Wald, der vor Maßnahmenbeginn abgeschlossen werden muss.

 

Kostenlose Beratung für Ihre Altstadtimmobilie!
Sie haben eine Immobilie in der Altstadt und möchten sanieren, umbauen oder wissen nicht was Sie damit machen sollen? Die Stadt Neunburg vorm Wald, bietet allen Immobilienbesitzern die Möglichkeit einer kostenlosen Bauberatung an. Egal ob Sie komplett sanieren oder nur die Fassade neu streichen wollen, wir unterstützen Sie kostenlos in allen architektonischen Fragen, klären Fördermöglichkeiten und begleiten Sie bei den notwendigen Anträgen. Für Ihr Vorhaben bieten wir Ihnen eine kostenlose und letztlich unverbindliche Beratung durch unseren städtebaulichen Berater. Bitte kommen Sie auf uns zu und vereinbaren Sie mit uns einen Termin.

 

Kommunales Förderprogramm – wie geht’s?

Wir helfen Ihnen – unbürokratisch & schnell!

Erläuterungen zum Ablauf:
Hat ein Bauwilliger die Absicht, Zuschüsse nach dem Kommunalen Förderprogramm in Anspruch zu nehmen ist Folgendes zu beachten:

1.   Rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der Stadt bzw. Planungsbüro, Vorabsprache bzw. Vereinbarung eines Ortstermins mit der Stadtverwaltung, Planungsbüro, Eigentümer, Architekt.

Dabei geht es in der Regel um folgende Fragen:

a) Liegt das Objekt innerhalb des Fördergebiets? Welche Aussagen treffen der Sanierungs- bzw. der Maßnahmenplan? Welche weiteren Aussagen sind den Vorbereitenden Untersuchungen zu entnehmen?

b) Handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude? Geht es um die Beseitigung von gestalterischen Mängeln, um Umnutzung, Abbruch und / oder Neubau? Sind die Freiflächen gestalterisch und / oder ökologisch zu verbessern?

c) Welche gestalterischen Merkmale zum Städtebau, zu den Gebäuden und zu den Freiflächen sind zu beachten?

d) Welche Maßnahmen sind zuwendungsfähig?

2.   Nach dieser Vorabstimmung beauftragt der Eigentümer einen Architekten / oder Bauhandwerker die entsprechenden Pläne / z.B. Bauvoranfrage oder Bauantrag / oder Werkzeichnungen auszuarbeiten und stellt einen Antrag auf Förderung der Maßnahme/n (siehe Antrag).

3.   Für die zuwendungsfähigen Bauteile holt er bei Gewerken unter 5.000 Euro, zwei, darüber drei Kostenangebote ein.

4.   Auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen wird vom Planungsbüro eine Stellungnahme zu der beabsichtigten Maßnahme abgegeben. Nach Erhalt der schriftliche Bestätigung über die grundsätzliche Förderfähigkeit der Stadt Neunburg vorm Wald kann mit der geplanten Maßnahme begonnen werden.

5.   Nach Abschluss der Maßnahme wird vom Planungsbüro / der Stadt eine Ortsbesichtigung durchgeführt, ist ein Verwendungsnachweis zu erstellen sowie die vorläufigen Bewilligungsunterlagen auf Übereinstimmung mit dem Ergebnis der Maßnahme zu überprüfen. Abgerechnet wird auf der Basis der eingereichten Rechnungen.

Antrag kommunales Förderprogramm