Haus-, Fassadensanierungen, Hofraumgestaltungen und Geschäftsflächenausstattung werden im Sanierungsgebiet ebenso bezuschusst wie der Erwerb von Immobilien!
Um Mängel an privaten Objekten zu beheben, können über das kommunale Förder- und Geschäftsflächenprogramm im Rahmen der Städtebauförderung Sanierungsmaßnahmen unterstützt werden. Die Höhe der Förderung ist von der Art des Vorhabens und verschiedenen weiteren Prämissen abhängig. Gegenstand des kommunalen Förderprogramms sind Fassadengestaltungs- und sonstige Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (z.B. Dachgestaltungs- und erneuerungsmaßnahmen, Behebung von baulichen Mängeln, Beseitigung von Missständen) sowie Entsiegelungs- und Hofbegrünungsmaßnahmen.
Das Programm findet im gesamten Neunburger Sanierungsgebiet Anwendung und hat zum Ziel, durch Verbesserungen des Wohnumfeldes eine nachhaltige Stärkung der Wohn- und Geschäftsfunktion zu erreichen. Bereits durchgeführte Sanierungsmaßnahmen dokumentieren an vielen Stellen in der Innenstadt die Erfolge des kommunalen Förderprogramms. Im Rahmen des Förderprogramms stehen Mittel für folgende Maßnahmen zur Verfügung:
Fassaden-, Dach- bzw. Gebäudesanierung
Im Rahmen der Sanierung der Hausfassaden geht es um eine deutliche Verbesserung des Erscheinungsbildes der Gebäude. Bezuschusst werden beispielsweise die Erneuerung des Putzes, der Anstrich der Fassade, die Neueindeckung des Daches, der Ersatz oder die Aufarbeitung der Fenster oder die Sanierung der Balkone. Darüber hinaus sind Maßnahmen wie die Erneuerung der Dachrinnen und Fallrohre, der Ersatz der Haustür und die Sanierung der Klingel-, Sprech- und Briefkastenanlage generell förderfähig.
Hofgestaltung
Durch die Bezuschussung von Maßnahmen im Bereich der Hofentsiegelung und -begrünung sollen die für die Neunburger Innenstadt charakteristischen Situationen gestalterisch aufgewertet werden. Gefördert werden beispielsweise der Abbruch brachgefallener Bausubstanz in den Innenhofbereichen, die Entsiegelung der Hofflächen, die Herstellung von Grünflächen, Wegen oder Plätzen sowie Bepflanzungsmaßnahmen. Auch Begrünungen von Mauern, Wand- und Dachflächen sind generell bezuschussbar.
Gestaltungsfibel
Mit der vom Stadtrat ebenfalls beschlossenen Gestaltungsfibel werden Anforderungen an die bauliche Gestaltung von Gebäuden im Sanierungsgebiet geregelt, um hier ein einigermaßen einheitliches Erscheinungsbild zu schaffen. Allen Interessenten wird empfohlen, sich vor den Bauarbeiten in der Stadt Neunburg vorm Wald eine Gestaltungsfibel zu besorgen und diese während der Bauarbeiten den beteiligten Firmen zu überlassen, damit diese sich an die dort genannten Vorschriften halten können. Sie erhalten diese natürlich kostenlos im Rathaus bzw. steht diese hier zum Download für Sie bereit!
Schaffung / Aufwertung von Geschäftsflächen
Ergänzt wird dieses Förderprogramm durch ein sog. „Geschäftsflächenprogramm“. Über dieses können bauliche Maßnahmen zur Ertüchtigung und Anpassung von Ladenlokalen, Verkaufsflächen und Geschäfts-, Dienstleistungs- und Gastronomieräumen im Zentralen Versorgungsbereich gefördert werden. Dies gilt insbesondere für:
- Modernisierungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen an Fassade, Schaufenstern und Eingang einschl. dazugehöriger Lager- und Nebenräume,
- Anpassungsmaßnahmen im Inneren bei baulichen Missständen;
Bis zu 50.000 € Zuschüsse möglich!
Anerkannt werden Baukosten sowie Baunebenkosten bis zu 10 % der Baukosten. Die Förderung, auf die kein Rechtsanspruch besteht, sondern im Einzelfall durch die Stadt entschieden wird, beträgt 30 % der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch bis zu max. 10.000 € je Einzelmaßnahme. Insgesamt sind damit Zuschüsse bis zu 50.000 € aus dem Kommunalen Förderprogramm und bis zu 20.000 € aus dem Geschäftsflächenprogramm möglich.
Neue Förderrichtlinie
Die Richtlinie zum kommunalen Förderprogramm wurde zum 25. Februar 2016 geändert; darin wurden die Fördersätze auf max. 10.000 € pro Einzelmaßnahme erhöht. Diese erhöhten Fördermöglichkeiten gelten seit 1. Januar 2016
Kommunales Förder- und Geschäftsflächenprogramm
Erhöhte steuerliche Abschreibung
Bei einem umfassenden Sanierungsbedarf unter den Voraussetzungen des § 177 Abs. 2 und 3 BauGB (Baugesetzbuch) besteht die Möglichkeit, dass die Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen steuerlich geltend gemacht werden können (§§ 7h, 10f und 11a EStG). Die Bescheinigung für das Finanzamt ist gebührenpflichtig. Grundsätzliche Voraussetzung für eine Bezuschussung oder eine Bescheinigung für die erhöhte steuerliche Abschreibung ist ein schriftlicher Vertrag mit der Stadt Neunburg vorm Wald, der vor Maßnahmenbeginn abgeschlossen werden muss.
Zuschuss für Erwerb von Immobilien
Neu aufgelegt wurde ein Förderprogramm, das gezielt Investitionen in den Altbaubestand bezuschusst. Mit dem neuen Förderprogramm sollen zusätzliche finanzielle Anreize für Bau- und Kaufinteressierte für eine Investition im Bereich der Neunburger Alt- und Innenstadt geschaffen werden. Die Stadt fördert den Ankauf einer Immobilie im Sanierungsgebiet mit 10 % des Kaufpreises, max. aber 10.000 €. Voraussetzung für die Förderung ist, dass das erworbene Objekt selbst als Wohn- oder Geschäftsraum genutzt oder dieses an Dritte vermietet oder verpachtet wird.
Förderprogramm Innerortsbelebung
Förderantrag Innerortsbelebung
Kostenlose Beratung für Ihre Altstadtimmobilie!
Sie haben eine Immobilie in der Altstadt und möchten sanieren, umbauen oder wissen nicht was Sie damit machen sollen? Die Stadt Neunburg vorm Wald, bietet allen Immobilienbesitzern die Möglichkeit einer kostenlosen Bauberatung an. Egal ob Sie komplett sanieren oder nur die Fassade neu streichen wollen, wir unterstützen Sie kostenlos in allen architektonischen Fragen, klären Fördermöglichkeiten und begleiten Sie bei den notwendigen Anträgen. Für Ihr Vorhaben bieten wir Ihnen eine kostenlose und letztlich unverbindliche Beratung durch unseren städtebaulichen Berater. Bitte kommen Sie auf uns zu und vereinbaren Sie mit uns einen Termin.
Kommunales Förder- und Geschäftsflächenprogramm – wie geht’s?
Wir helfen Ihnen – unbürokratisch & schnell!
Erläuterungen zum Ablauf:
Hat ein Bauwilliger die Absicht, Zuschüsse nach dem Kommunalen Förder- und Geschäftsflächenprogramm in Anspruch zu nehmen ist Folgendes zu beachten:
1. Rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der Stadt bzw. Planungsbüro, Vorabsprache bzw. Vereinbarung eines Ortstermins mit der Stadtverwaltung, Planungsbüro, Eigentümer, Architekt.
Dabei geht es in der Regel um folgende Fragen:
a) Liegt das Objekt innerhalb des Fördergebiets? Welche Aussagen treffen der Sanierungs- bzw. der Maßnahmenplan? Welche weiteren Aussagen sind den Vorbereitenden Untersuchungen zu entnehmen?
b) Handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude? Geht es um die Beseitigung von gestalterischen Mängeln, um Umnutzung, Abbruch und / oder Neubau? Sind die Freiflächen gestalterisch und / oder ökologisch zu verbessern?
c) Welche gestalterischen Merkmale zum Städtebau, zu den Gebäuden und zu den Freiflächen sind zu beachten?
d) Welche Maßnahmen sind zuwendungsfähig?
2. Nach dieser Vorabstimmung beauftragt der Eigentümer einen Architekten / oder Bauhandwerker die entsprechenden Pläne / z.B. Bauvoranfrage oder Bauantrag / oder Werkzeichnungen auszuarbeiten.
3. Für die zuwendungsfähigen Bauteile holt er bei Gewerken unter 5.000 Euro, zwei, darüber drei Kostenangebote ein.
4. Auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen wird vom Planungsbüro eine Stellungnahme zu der beabsichtigten Maßnahme abgegeben und die Höhe des Zuschusses nach dem Kommunalen Förderprogramm vorläufig ermittelt (siehe Anlage Berechnungsblatt 1).
5. Nach Abschluss der Maßnahme wird vom Planungsbüro / der Stadt eine Ortsbesichtigung durchgeführt und die vorläufigen Bewilligungsunterlagen auf Übereinstimmung mit dem Ergebnis der Maßnahme überprüft. Abgerechnet wird auf der Basis der eingereichten Rechnungen.