Erfolgt die Anmeldung nicht, so handelt es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit, die dementsprechend geahndet wird. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass Hunde, die in der Zwischenzeit verkauft oder verstorben sind, abgemeldet werden müssen. Sowohl An- als auch Abmeldungen können direkt online über das Rathaus-Service-Portal unter www.neunburg.de vorgenommen werden. Wer die An- bzw. Abmeldung vor Ort im Rathaus vornehmen möchte, wird gebeten hierfür vorab einen kurzen Termin zu vereinbaren. Sie können sich dazu per Telefon oder E-Mail mit der Kämmerei (Telefon 09672 9208 443, E-Mail: sandra.nitzschke@neunburg.de) in Verbindung setzen.
Die Stadt Neunburg vorm Wald appelliert in diesem Zusammenhang auch nochmals an die Beachtung der Hinweise zur ordnungsgemäßen Hundehaltung: Alle Hundebesitzer/innen, die öffentliche Grünanlagen sowie Kinderspielplätze als Hundetoilette nutzen und damit aktiv verschmutzen, können ebenso mit einem Bußgeld belegt werden. Insbesondere im Hinblick auf die Gesundheitsgefährdung für Kinder bittet die Stadt hierauf besonders zu achten. Darüber hinaus gilt immer eine grundsätzliche Leinenpflicht für Hunde in von Menschen stark besuchten Bereichen, wie z. B. in Geschäften, abgegrenzten Park-, Garten- und Grünanlagen, die für die Allgemeinheit zugänglich sind, sowie in Natur- und Landschaftsschutzgebieten.