In der Passverordnung wurde bundesweit festgelegt, dass wer ab dem 1. Mai 2025 Pass oder Ausweis neu beantragt, der muss ein digitales Passbild vorlegen. Diese digitalen Bilder werden entweder in der Behörde (mittels eigener Technik/Software durch die Mitarbeitenden) erstellt oder von ertifizierten Fotografen/Unternehmen medienbruchfrei und digital über eine sichere Cloud bereitgestellt.
Sie erhalten in diesem Fall dann den Ausdruck eines Data-Matrix-Codes (ähnlich wie ein QR-Code), mit Hilfe dessen die Behörde das Lichtbild in der Cloud herunterladen kann.
Bis voraussichtlich 31. Juli 2025 gilt jedoch eine Übergangsfrist, in der sowohl digitale als auch gedruckte Bilder von den Behörden angenommen werden.
Grund für diese Neuregelung sind Erwägungen des Gesetz- und Verordnungsgebers, dass der Gefahr von gefälschten Lichtbildern in Ausweisdokumenten wirksam begegnet werden soll. Es sol damit mehr Sicherheits für die Bürgerinnen und Bürger bringen.
Da die Stadt Neunburg vorm Wald aber derzeit, wie auch viele andere Behörden, aufgrund von Lieferschwierigkeiten, noch nicht auf die neue Technik umgerüstet wurden, gilt weiterhin bis zur Übergangsfrist 31. Juli 2025. Bilder können deshalb vor Ort im bestehenden Foto-Automaten im Rathaus gemacht werden und Papierfotos gemäß bestehender Anforderungen an diese Bilder sind weiterhin erlaubt.
Sobald sich daran etwas ändert, informieren wir Siedirekt!