Bekanntmachungen
Bekanntmachung Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Hofgut Schwarzachtal“ mit 11. Änderung des Flächennutzungsplans
Bekanntmachung Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Wohnanlage am Forstmeisterberg“
Vollzug des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit;
Bekanntmachung von Satzungen nach Art. 21 Abs. 2 bzw. Art. 24 Abs. 2 KommZG
Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Nord-Ost-Gruppe Neunburg vorm Wald hat in seiner Sitzung am 29.11.2025 die Haushaltssatzung für das Jahr 2026 beschlossen.
Die Satzung wurde im Amtsblatt des Landkreises Schwandorf, Amtsblatt Nr. 7/2026,
vom 06.02.2026, bekannt gemacht und liegt während der üblichen Geschäftszeiten
Montag - Freitag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Montag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
im Rathaus der Stadt Neunburg vorm Wald,
Schrannenplatz 1, Zugang über Gebäude B „Im Berg“
Zimmer B.1.01 im 1. Obergeschoss
für jedermann öffentlich zur Einsicht aus.
Allgemeinverfügung zum Verbot der nächtlichen Inbetriebnahme von Mährobotern
Im Amtsblatt Nr. 05/2026 vom 23.01.2026 wurde die Allgemeinverfügung der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Schwandorf zum Verbot der nächtlichen Inbetriebnahme von Mährobotern auf dem Gebiet des Landkreises Schwandorf bekanntgemacht.
Die Allgemeinverfügung bzw. das Amtsblatt ist abrufbar
auf der Homepage des Landkreises: https://www.landkreis-schwandorf.de/media/custom/3300_4544_1.PDF?1769158909
Wir bitten die Bevölkerung um Beachtung.
Bekanntmachung der Zweckverbände; Haushaltssatzung des Zweckverbandes Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf für das Jahr 2026
Aufgrund der §§ 15 ff. der Verbandssatzung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.10.2015 (RABI OPf. S 88), geändert durch Satzung zur Änderung dieser Verbandssatzung vom 13.06.2024 (RABI OPf. S. 108) und der Art. 40 ff. des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit – KommZG – (BayRS 2020-6-1-l), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.2023 (GVBI S. 385), in Verbindung mit Art 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – GO – (BayRS 2020-1-1-l), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.12.2024 (GVBI S. 573) erlässt der Zweckverband Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf eine Haushaltssatzung.
Die Satzung wurde im Amtsblatt der Regierung der Oberpfalz Nr. 12/2025 vom
2. Dezember 2025, Seiten 233 und 234, amtlich bekannt gemacht.
Die Satzung liegt während der üblichen Geschäftszeiten
Montag - Freitag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Montag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
im Rathaus der Stadt Neunburg vorm Wald,
Schrannenplatz 1, Zugang über Gebäude B „Im Berg“
Zimmer B.1.01 im Obergeschoss
für jedermann öffentlich zur Einsicht aus.
Bekanntmachung Haushaltssatzung der Spitalstiftung Neunburg vorm Wald 2025
Bekanntmachung Haushaltssatzung der Stadt Neunburg vorm Wald für das Haushaltsjahr 2025
Neuerlass - Verordnung über die verkaufsoffenen Sonntage vom 01.10.2025
Bekanntmachung zur Verordung über die verkaufsoffenen Sonntage; 26.09.2025






