Bekanntmachungen
Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Neunburg vorm Wald (für die Wahlperiode 2026 - 2032)
Der Stadtrat der Stadt Neunburg vorm Wald hat in seiner Sitzung am 7. Mai 2026 die
Geschäftsordnung
für den Stadtrat der Stadt Neunburg vorm Wald
(für die Wahlperiode 2026 - 2032)
beschlossen.
Die Satzung tritt am 1. Mai 2026 in Kraft und ersetzt die bisherige Satzung.
Die neu erlassene Satzung liegt im
Rathaus, Zimmer-Nr. B 1.01 im 1. Obergeschoss,
Schrannenplatz 1, 92431 Neunburg vorm Wald
während der allgemeinen Geschäftsstunden
Montag bis Freitag 08:00 Uhr – 12:30 Uhr
zusätzlich Montag 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
zusätzlich Donnerstag 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
zur Einsicht auf.
Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (für die Wahlperiode 2026 - 2032)
Der Stadtrat der Stadt Neunburg vorm Wald hat in seiner Sitzung am 7. Mai 2026 die
Satzung
zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
(für die Wahlperiode 2026 – 2032)
beschlossen.
Die Satzung tritt am 1. Mai 2026 in Kraft und ersetzt die bisherige Satzung.
Die neu erlassene Satzung liegt im
Rathaus, Zimmer-Nr. B 1.01 im 1. Obergeschoss,
Schrannenplatz 1, 92431 Neunburg vorm Wald
während der allgemeinen Geschäftsstunden
Montag bis Freitag 08:00 Uhr – 12:30 Uhr
zusätzlich Montag 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
zusätzlich Donnerstag 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
zur Einsicht auf.
Haushaltssatzung der Stadt Neunburg vorm Wald für das Haushaltsjahr 2026
Satzungen zur Regelung von Fragen des/r örtlichen Gemeindeverfassungsrechts/Geschäftsordnung
Bodenrichtwerte für das Gebiet der Stadt Neunburg vorm Wald
Gemäß § 193 Abs. 5 in Verbindung mit § 196 des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte des Landkreises Schwandorf die Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des BauGB, der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) sowie der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 ermittelt.
Die Bodenrichtwertliste für Neunburg vorm Wald liegt im Rathaus, Bauabteilung, Zi.Nr. B 2.05, 2. Stock in der Zeit vom
11. Mai – 12. Juni 2026
öffentlich zur Einsicht aus.
Die Bodenrichtwerte können kostenfrei auf der Website des Landkreises Schwandorf eingesehen werden unter:
https://geodaten.landkreis-schwandorf.de/portal/apps/sites/#/bodenrichtwerte-im-landkreis-schwandorf
Amtliche Auskünfte sind schriftlich gegen Gebühren bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses am Landratsamt Schwandorf zu beantragen.
Bekanntmachung Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Hofgut Schwarzachtal“ mit 11. Änderung des Flächennutzungsplans
Bekanntmachung Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Wohnanlage am Forstmeisterberg“
Allgemeinverfügung zum Verbot der nächtlichen Inbetriebnahme von Mährobotern
Im Amtsblatt Nr. 05/2026 vom 23.01.2026 wurde die Allgemeinverfügung der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Schwandorf zum Verbot der nächtlichen Inbetriebnahme von Mährobotern auf dem Gebiet des Landkreises Schwandorf bekanntgemacht.
Die Allgemeinverfügung bzw. das Amtsblatt ist abrufbar
auf der Homepage des Landkreises: https://www.landkreis-schwandorf.de/media/custom/3300_4544_1.PDF?1769158909
Wir bitten die Bevölkerung um Beachtung.






