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Bekanntmachungen

Bekanntmachung der Zweckverbände; Haushaltssatzung des Zweckverbandes Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf für das Jahr 2026

Aufgrund der §§ 15 ff. der Verbandssatzung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.10.2015 (RABI OPf. S 88), geändert durch Satzung zur Änderung dieser Verbandssatzung vom 13.06.2024 (RABI OPf. S. 108) und der Art. 40 ff. des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit – KommZG – (BayRS 2020-6-1-l), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.2023 (GVBI S. 385), in Verbindung mit Art 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – GO – (BayRS 2020-1-1-l), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.12.2024 (GVBI S. 573) erlässt der Zweckverband Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf eine Haushaltssatzung.

Die Satzung wurde im Amtsblatt der Regierung der Oberpfalz Nr. 12/2025 vom
2. Dezember 2025, Seiten 233 und 234, amtlich bekannt gemacht.

Die Satzung liegt während der üblichen Geschäftszeiten

Montag - Freitag                             08:00 Uhr - 12:30 Uhr

Montag                                            14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Donnerstag                                     14:00 Uhr - 18:00 Uhr

im Rathaus der Stadt Neunburg vorm Wald,

Schrannenplatz 1, Zugang über Gebäude B „Im Berg“

Zimmer B.1.01 im Obergeschoss

für jedermann öffentlich zur Einsicht aus.

Haushaltssatzung

 


Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung) vom 23.10.2025

Gemäß den Bestimmungen der Bekanntmachungsverordnung und der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Neunburg vorm Wald wird darauf hingewiesen, dass der Stadtrat in der Sitzung am 23. Oktober 2025 die Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung) beschlossen hat.

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Während der allgemeinen Geschäftszeiten liegt die Satzung im Rathaus der Stadt Neunburg vorm Wald, Schrannenplatz 1, Zugang über Gebäude B „Im Berg“, Zimmer B1.01 im Obergeschoss, zur Einsichtnahme für jedermann öffentlich zur Einsicht aus.

Montag - Freitag                             08:00 Uhr - 12:30 Uhr

Montag                                            14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Donnerstag                                     14:00 Uhr - 18:00 Uhr

Die Satzung kann auch auf der Internetseite der Stadt Neunburg vorm Wald unter

https://www.neunburgvormwald.de/fileadmin/neunburg.de/rathaus_buerger/stadtrecht/Stellplatzsatzung2025.pdf 

eingesehen werden.




Bekanntmachung über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern

Bekanntmachung


Melderecht; Gruppenauskünfte an Parteien vor Wahlen; Widerspruchsrecht der Wahlberechtigten

Bekanntmachung über die Widerspruchsmöglichkeit bei Melderegisterauskünften im Zusammenhang mit Wahlen oder Abstimmungen