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Bekanntmachungen

Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Neunburg vorm Wald (für die Wahlperiode 2026 - 2032)

Der Stadtrat der Stadt Neunburg vorm Wald hat in seiner Sitzung am 7. Mai 2026 die

Geschäftsordnung

für den Stadtrat der Stadt Neunburg vorm Wald

(für die Wahlperiode 2026 - 2032)

beschlossen.

Die Satzung tritt am 1. Mai 2026 in Kraft und ersetzt die bisherige Satzung.

Die neu erlassene Satzung liegt im

                                      Rathaus, Zimmer-Nr. B 1.01 im 1. Obergeschoss,

                                      Schrannenplatz 1, 92431 Neunburg vorm Wald

während der allgemeinen Geschäftsstunden

                                      Montag bis Freitag                                                                                               08:00 Uhr – 12:30 Uhr

                                      zusätzlich Montag                                                                                                14:00 Uhr – 16:00 Uhr

                                      zusätzlich Donnerstag                                                                                         14:00 Uhr – 18:00 Uhr

zur Einsicht auf.

Geschäftsordnung 2026-2032

Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (für die Wahlperiode 2026 - 2032)

Der Stadtrat der Stadt Neunburg vorm Wald hat in seiner Sitzung am 7. Mai 2026 die

Satzung

zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

(für die Wahlperiode 2026 – 2032)

beschlossen.

Die Satzung tritt am 1. Mai 2026 in Kraft und ersetzt die bisherige Satzung.

Die neu erlassene Satzung liegt im

Rathaus, Zimmer-Nr. B 1.01 im 1. Obergeschoss,

                                      Schrannenplatz 1, 92431 Neunburg vorm Wald

während der allgemeinen Geschäftsstunden

                                      Montag bis Freitag                                                                                   08:00 Uhr – 12:30 Uhr

                                      zusätzlich Montag                                                                                    14:00 Uhr – 16:00 Uhr

                                      zusätzlich Donnerstag                                                                             14:00 Uhr – 18:00 Uhr

zur Einsicht auf.

Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts


Haushaltssatzung der Stadt Neunburg vorm Wald für das Haushaltsjahr 2026

Bekanntmachung

Satzungen zur Regelung von Fragen des/r örtlichen Gemeindeverfassungsrechts/Geschäftsordnung

Bekanntmachung örtliches Gemeindeverfassungsrecht

Bekanntmachung Geschäftsordnung


Bodenrichtwerte für das Gebiet der Stadt Neunburg vorm Wald

Gemäß § 193 Abs. 5 in Verbindung mit § 196 des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte des Landkreises Schwandorf die Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des BauGB, der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) sowie der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 ermittelt.

Die Bodenrichtwertliste für Neunburg vorm Wald liegt im Rathaus, Bauabteilung, Zi.Nr. B 2.05, 2. Stock in der Zeit vom

11. Mai – 12. Juni 2026

öffentlich zur Einsicht aus.

Die Bodenrichtwerte können kostenfrei auf der Website des Landkreises Schwandorf eingesehen werden unter:

https://geodaten.landkreis-schwandorf.de/portal/apps/sites/#/bodenrichtwerte-im-landkreis-schwandorf

Amtliche Auskünfte sind schriftlich gegen Gebühren bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses am Landratsamt Schwandorf zu beantragen.


Bekanntmachung Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Hofgut Schwarzachtal“ mit 11. Änderung des Flächennutzungsplans

Bekanntmachung

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Bekanntmachung Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Wohnanlage am Forstmeisterberg“

Bekanntmachung

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Allgemeinverfügung zum Verbot der nächtlichen Inbetriebnahme von Mährobotern

Im Amtsblatt Nr. 05/2026 vom 23.01.2026 wurde die Allgemeinverfügung der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Schwandorf zum Verbot der nächtlichen Inbetriebnahme von Mährobotern auf dem Gebiet des Landkreises Schwandorf bekanntgemacht.
Die Allgemeinverfügung bzw. das Amtsblatt ist abrufbar
auf der Homepage des Landkreises: https://www.landkreis-schwandorf.de/media/custom/3300_4544_1.PDF?1769158909

Wir bitten die Bevölkerung um Beachtung.