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Alle Jahre wieder: Winterdienst eine Herausforderung für Alle!

Das Personal und die Winterdienstfahrzeuge der Stadt Neunburg vorm Wald sind für den ersten Schneefall gerüstet. Vom 1. November bis zum 30. März stehen die Mitarbeiter und privaten Winterdienstunternehmen in ständiger Bereitschaft. Die sinkenden Temperaturen fordern aber nicht nur den städtischen Winterdienst, sie erinnern auch an eine - unliebsame - Pflicht für alle Hausbesitzerinnen und -besitzer: die Räum- und Streupflicht auf Gehwegen! Diese Informationen zeigen Ihnen, was die Stadt Neunburg vorm Wald im Winterdienst leistet und welche Aufgaben bzw. Pflichten von den Anliegern, den Grund- und Hausbesitzern erfüllt werden müssen. Nur gemeinsam können wir im Winter sichere Straßen und Wege, die ohne erhebliche Unfallgefahren benutzt werden können, gewährleisten.

Einsatzzeiten der Winterdienstkräfte

Der zuständige Winterdienstkontrolleur, der wöchentlich wechselt, beginnt um 3.30 Uhr seine Kontrollfahrten zur Überprüfung der Straßenverhältnisse. Bei Bedarf werden dann wochentags ab 4.30 Uhr und am Wochenende ab 5.00 Uhr die Einsatzkräfte abgerufen, um kurz darauf mit den Räum- und Streuarbeiten zu beginnen. Alle Verkehrsteilnehmer sollten sich darauf einstellen, dass beim Auftreten von Eisglätte oder Schneefall während der Nachtzeit kein Räum- oder Streudienst stattfindet.

Einsatzbereiche des Winterdienstes

Für die Schneeräum- und Streudienstarbeiten in Neunburg vorm Wald und den Stadtteilen sind Winterdienstpläne vorhanden, in denen die Dringlichkeitsstufen festgelegt sind und nach denen die Arbeiten ausgeführt werden müssen.

Vorrangig geräumt werden stark befahrene Straßen und Strecken des öffentlichen Nahverkehrs sowie Hanglagen. Bei starken Schneefällen werden diese Bereiche auch öfters geräumt, um größere Verkehrsbehinderungen zu vermeiden. Dadurch kann es durchaus auch einmal vorkommen, dass Seitenstraßen in Wohngebieten vernachlässigt werden und hier die Anlieger auf das Räumfahrzeug warten müssen. Denken Sie dabei bitte daran, dass nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz die Räum- und Streupflicht lediglich für gefährliche und verkehrswichtige Stellen der Fahrbahn besteht. Das heißt, dass ein Großteil der durchgeführten Winterdienstmaßnahmen freiwillige Leistungen bzw. Serviceleistungen der Stadt sind, ohne dass hierfür eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

Verpflichtung der Straßenanlieger zum Räumen und Streuen

Die Straßenanlieger (Grundstückseigentümer und Besitzer) sind innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten nach der städtischen Satzung verpflichtet, die Gehwege entlang ihrer Grundstücke, auch bei unbebauten Grundstücken, zu reinigen, bei Schneefall zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen. Mit dieser Regelung sollen nicht nur Passanten vor Unfällen geschützt werden, sondern auch die Hauseigentümer vor möglichen Schadensersatzforderungen, wenn sie nicht rechtzeitig zu Besen und Schneeschaufel greifen und so einen Unfall mit verursachen.

Die Räum- und Streupflicht der Bürger ist werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8:00 Uhr zu erfüllen. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet täglich um 20:00 Uhr.

Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche zu verwenden. Der Einsatz von Salz oder salzhaltigen Stoffen ist auf ein unumgängliches Minimum zu beschränken.

Die Gehwege sind auf eine Breite von mindestens 1,0 m zu räumen bzw. zu streuen. Bei Straßen ohne Gehwege und verkehrsberuhigten Bereichen sind entsprechende Flächen am Rande der Fahrbahn bzw. entlang von Gebäuden in einer Breite von 1,0 m zu räumen bzw. zu bestreuen.

 

Weitere Hinweise zum Winterdienst

Häufig wird der Schnee von den Anliegern aufgrund von Platzproblemen auf die Straße geschippt. Diese Schneeentsorgung gefährdet jedoch den Verkehr und ist nicht zulässig. Entsteht aufgrund dieser Schneeablagerungen ein Unfall, so ist der Verursacher dafür voll haftbar.

Weiterhin ist darauf zu achten, dass im Zuge der Schneeräumung durch die Anwohner die Straßeneinlaufschächte freigelegt werden, damit bei einsetzendem Tauwetter das Schmelzwasser zügig abfließen kann.

Den Fahrern der Winterdienstfahrzeuge bereiten vielmals die parkenden Fahrzeuge in den Seitenstraßen erhebliche Probleme. Hier wäre es eine große Erleichterung, wenn beim Abstellen der Fahrzeuge daran gedacht wird, dass in den Straßen auch noch die Durchfahrt mit einer Mindestbreite von 3,0 m für Schneepflüge und Rettungsfahrzeuge gewährleistet sein muss.

Damit die Müllabfuhr reibungslos ihre Arbeit verrichten kann, ist es nötig, die Zugänge zu den Standplätzen der Müllgefäße regelmäßig von Schnee zu befreien und eisfrei zu halten.

Die städtischen Räumfahrzeuge werden nicht vermeiden können, dass bereits freigeschaufelte Einfahrten und Durchgänge wieder zugeschoben werden. Wir bitten Sie schon vorab um Verständnis, dass diese Durchgänge oder Einfahrten dann erneut frei geräumt werden müssen.

Servicetelefon zum Winterdienst der Stadt Neunburg vorm Wald

Fragen zum Winterdienst beantwortet die Bauverwaltung der Stadt Neunburg vorm Wald, Servicetelefon 0173/2648032 oder 0 96 72 / 92 08 - 400.

Trotz des großen Engagements und der pausenlosen Einsatzbereitschaft der Mitarbeiter und der privaten Winterdienstfirmen kann es zu Behinderungen im Straßenverkehr kommen. Deswegen bittet die Stadt Neunburg vorm Wald alle Verkehrsteilnehmer um erhöhte Vorsicht im Straßenverkehr, damit die Unfallgefahr verringert wird. Bei winterlichen Straßenverhältnissen sind Winterreifen oder Ganzjahresreifen Pflicht. Wer mit dem Fahrzeug unterwegs ist, sollte seine Geschwindigkeit an die jeweiligen Wetterverhältnisse anpassen, möglichst die geräumten Straßen nutzen und das ungehinderte Durchkommen der Winterdienstfahrzeuge ermöglichen.

 

Der Neunburger Winterdienst in Zahlen

·         Rund 200 Kilometer Straßen und Wege werden geräumt und gestreut.

·         Bei einem Volleinsatz sind rund 10 Arbeitskräfte unterwegs.

·         Insgesamt sind 500 Tonnen Salz und 30 Tonnen Splitt gelagert.

·         4 Fahrzeuge werden mit Schneepflug und Streugeräten für den Winterdienst ausgerüstet.

·         Für die Rad- und Wanderwege stehen zwei Kleinräumer bereit.