So müssen beispielweise über die Fahrbahn ragende Äste zurückgeschnitten werden, damit die Durchfahrtshöhe für LKWs sowie auch für Rettungsfahrzeuge von 4,50 Meter sichergestellt ist. Bei Geh- und Radwegen sind Hecken, Sträucher und Bäume mit einer lichten Höhe von 2,50 Meter über den Wegen auszuschneiden. Schneiden Sie deswegen am besten alle seitlichen Bepflanzungen an Geh- und Radwegen sowie Straßen bis zu ihrer Grundstücksgrenze zurück. Vor allem bei Hecken sind regelmäßige und ausreichende Rückschnittmaßnahmen unerlässlich, um die Anpflanzung über Jahre hinweg auf der Grundstücksgrenze zu halten und somit einen späteren, größeren Rückschnitt in den Bestand der Hecke zu vermeiden.
An Straßeneinmündungen und –kreuzungen müssen Anpflanzungen aller Art gem. BayStrWG stets so nieder gehalten werden, dass sie nicht die „Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs“ beeinträchtigen. Um eine ausreichende Übersicht im „Sichtdreieck“ zu gewährleisten, gilt daher: Gibt es für ihr Grundstück keinen Bebauungsplan, der ein individuelles Sichtdreieck vorgibt, sollte die Bepflanzung an der Grundstücksobergrenze – im Bereich von Straßeneinmündungen und -kreuzungen – auf maximal 80cm Höhe zurückgeschnitten werden. Außerdem ist darauf zu achten, dass Verkehrszeichen, Verkehrsspiegel und Straßenleuchten nicht verdeckt werden.
In diesem Zusammenhang sollte unbedingt auch der Zustand der Bäume auf Standsicherheit oder dürre Äste untersucht werden.
Bitte bedenken Sie, dass Eigentümer/innen etwaige Behinderungen auf eigene Kosten zu beseitigen haben. Im Ernstfall kann dies für Rettungsfahrzeuge von Feuerwehr und Polizei wichtig sein - im Notfall kann das wertvolle Zeit oder gar Menschenleben retten.