Unternehmen Kinder bzw. Jugendliche, beispielsweise zum Schulabschluss, eine Auslandsreise ohne Begleitung der Eltern bzw. eines Elternteil, sollten Eltern neben dem erforderlichen Ausweisdokument eine formlose Einverständniserklärung sowie insbesondere bei Namensabweichungen eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes und der Ausweisdatenseite des/der Personensorgeberechtigten den Reiseunterlagen beiliegen.
Aus der Einverständniserklärung sollte hervorgehen, dass der/die Personensorgeberechtigte/n mit der Auslandsreise einverstanden sind. Dies erleichtert die Arbeit der Grenzpolizei hinsichtlich der Verhinderung einer möglichen Kindesentziehung oder eines unerlaubten Entfernens des Kindes aus dem Einflussbereich des/der Erziehungsberechtigten.
Es wird folgender Inhalt der Bescheinigung empfohlen: Personalien zum Minderjährigen, Personalien und Erreichbarkeit des/der Personensorgeberechtigten, Reiseroute, Personalien evtl. volljähriger Begleitpersonen.
Besonderheiten einzelner Zielländer, wie beispielsweise, ob die Unterschrift auf der Erklärung beglaubigt werden muss und wenn ja von wem eine Beglaubigung (z. B. von einem Notar oder der Stadtverwaltung) anerkannt wird oder ob eine Übersetzung der Erklärung nötig ist, finden Sie immer bei den Reise- und Sicherheitshinweisen auf der Homepage des Auswärtigen Amtes!