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Neue Heizungsförderung am 27.02.2024 gestartet

Voraussichtlich ab dem 27.02.2024 können Privatpersonen, die Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Einfamilien-hauses sind und dieses selbst bewohnen, einen Antrag auf den neuen Zuschuss „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ (458) im „Kundenportal Meine KfW“ stellen. Zusätzlich steht Ihnen voraussichtlich ab dem 27.02.2024 der zinsgünstige „Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude“ (358, 359) zur Verfügung. Den Kredit beantragen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner.

 

Bitte beachten Sie: Der Ergänzungskredit ist nur in Kombination mit einer Zuschusszusage der KfW für die Heizungsförderung und/oder einem Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für energetische Einzel-maßnahmen erhältlich. Eine alleinige Beantragung des Ergänzungskredits ist nicht möglich.

 

Für weitere Antragstellergruppen wird die Beantragung im weiteren Verlauf des Jahres 2024 möglich sein. Details dazu finden Sie auf der Seite zur Heizungsförderung.