Schaffung von Erholungs- und Begegnungsplätzen, Inwertsetzung kulturell geschichtlicher Besonderheiten, Relaunch des Öffentlichkeitsauftritt und vieles mehr – die Möglichkeiten an förderfähigen Projektideen im Rahmen dieses Förderprogramms sind groß.
Die förderfähigen Gesamtkosten eines Kleinprojektes dürfen dabei netto 20.000 EUR nicht übersteigen. Das Kleinprojekt wird mit bis zu 80 Prozent bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 EUR. Projekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert.
Das Antragsformular sowie weitere Merkblätter stehen auf der Homepage ILE Schwarzach-Regen sowie im Internet-Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Verfügung.
Für Rückfragen und Unterstützung in der Antragsvorbereitung steht Ihnen Frau Weinberger gerne zur Verfügung. Tel.: 09672 / 9208-445, E-Mail: tanja.weinberger@neunburg.de