Schöffenwahl (Geschäftsjahre 2024 bis 2028)
Aufstellung einer Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen
Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen bzw. Richter in der Strafjustiz an den Amtsgerichten und Landgerichten. Sie stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichterinnen bzw. Berufsrichtern und sind ebenso unabhängig.
Während der Hauptverhandlung üben sie das Amt einer Richterin bzw. eines Richters in vollem Umfang und mit dem gleichen Stimmrecht wie die an der Verhandlung teilnehmenden Berufsrichterinnen bzw. Berufsrichter aus.
Ihre Beteiligung in der Strafrechtspflege ist ein wichtiges Element des demokratischen Rechtsstaates. Die Schöffinnen und Schöffen bringen ihre nichtjuristischen Wertungen sowie ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidungen der Gerichte ein und leisten so einen wertvollen Beitrag zu einer lebensnahen und allgemeinverständlichen Rechtsprechung.
Schöffinnen und Schöffen erhalten für ihre Tätigkeit kein Entgelt. Sie haben aber nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz Anspruch auf die Entschädigung von Nachteilen, die durch ihre Heranziehung entstanden sind. So erhalten sie z.B. eine Entschädigung für Verdienstausfall, Zeitversäumnis und Fahrtkosten.
Informationen zum Schöffenamt (Geschäftsjahre 2024 bis 2028)
Aufruf zur Bewerbung von geeigneten Personen für die Vorschlagsliste
Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste (Erwachsene)
Bewerbungsformular Jugendschöffe
Broschüre "Das Schöffenamt in Bayern"
Weitere Informationen des Bay. Staatsmininsterium der Justiz
Ergebnisse der letzten Wahlen
Ergebnis Bürgermeisterwahl 2020
Ergebnisse Landkreis Schwandorf
nächste Wahlen:
Bundestagswahl 2025
Landtags-und
Bezirkswahlen 08.Oktober 2023
Europawahl 2024
Kommunalwahlen 2026