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Ab sofort die online-Ausleihe von Filmen - filmfriend, a stream comes true!

filmfriend – Das Filmportal für Bibliotheken bietet mehr als 3.500 Spiel- und Dokumentarfilme, Serienfolgen und Kurzfilme für Filmliebhaber und Cineasten, für Familien, Kinder und Jugendliche - ausgewählt mit Sachverstand und Leidenschaft und engagiert redaktionell betreut von der filmwerte GmbH aus Potsdam.

Bibliotheksnutzer*innen haben unbeschränkten Online-Zugang zu allen Filmen – kostenlos, werbefrei und ohne Erhebung personenbezogener Daten. Denn die Anmeldung erfolgt mit Ausweisnummer und Passwort der Bibliothek. Dabei wird auch die Altersfreigabe für Kinder automatisch geprüft.  

Der Link: https://neunburg.filmfriend.de


Die O N L E I H E bei der Stadt- und Pfarrbücherei.

Das Portal www.leo-nord.de enthält eBooks, eAudios, eMagazines und ePapers.

Sind Sie in der Bücherei angemeldet, können Sie diese Medien ausleihen und herunterladen. Dazu benötigen Sie lediglich einen gültigen Büchereiausweis und einen Internetzugang sowie einen PC, Laptop, Tablet, E-Reader oder Smartphone.

Mit der Onleihe kann jede/-r Bibliothekskunde/-in rund um die Uhr aktuelle Bestseller und Hörbücher etc. ausleihen, egal ob von zu Hause oder unterwegs.

Dieser zusätzliche Service ist für Sie kostenlos.

Die Anmeldung erfolgt mit den Nutzerdaten Ihres Bibliotheksausweises:

Benutzername = Ausweisnummer
Passwort = Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ)


Willkommen in unseren neuen Web-OPAC!

ab sofort können Sie über unseren gesamten Medienbestand der Stadt- und Pfarrbücherei im Web recherchieren,
Verlängerungen vornehmen und Ihr Leserkonto benutzen.

Sie erreichen uns über https://neunburg.bibliotheca-open.de


Stadt- und Pfarrbücherei St. Georg

Die Stadt- und Pfarrbücherei St. Georg ist eine öffentliche Bibliothek, deren Träger die Stadt Neunburg vorm Wald und die Katholische Pfarrkirchenstiftung sind. Sie wurde am 15. Dezember 1991 eröffnet und wies am 31.12.2022   9.456 Medien aus.

Das Medienangebot umfasst:

  • 1458 Sachbücher
  • 1952 Romane
  • 4203 Kinderbücher und Kindersachbücher
  • 426  Zeitschriften
  • 1040 Tonträger (CD's, Hörbücher)
  • 475 Filme
  • 230 Spiele
  • 150  Tonies

Das Büchereiteam besteht aus 4 Mitarbeitern, die ständig bemüht sind, das Medienangebot zu aktualisieren. Die Leitung obliegt Frau Andreas Käsbauer.

Die Bücherei ist an das Fernleihsystem angeschlossen, d. h. die gewünschten Sachbücher, die nicht in der Bücherei vorhanden sind, werden über den Sankt-Michaelsbund, dem Dachverband für kath. Büchereien, bestellt.

Für alle Interessenten gibt es die Möglichkeit, an zwei Computern im Internet zu surfen.  Die Bücherei bietet verschiedene Veranstaltungen für Kinder an. Besonders beliebt sind "Gute-Nacht-Geschichten" während der Sommerferien. Bitte beachten Sie das Ferienprogramm!

Tatkräftig unterstützt wird das Büchereiteam durch das Bücherei- Kuratorium. Dies setzt sich wie folgt zusammen: Herr Kuratoriumsvorsitzender Georg Schmid, Frau Manuela Schwarzhuber, Herr Helmut Mardanow, Herr Georg Keil und Herr Markus Wondraschek

Wichtiges von A-Z

Anmeldung

Um Bücher, Spiele, CDs, DVDs oder Zeitschriften auszuleihen, brauchen Sie einen Benutzerausweis: dieser kostet für Kinder und Erwachsene 2,50 Euro und ist mehrere Jahre gültig. Die Ausleihe ist kostenlos, es ist jedoch eine Verwaltungsgebühr von 10 Euro für Erwachsene und 3,00 Euro für Jugendliche ab 14 Jahre zu bezahlen. Jugendliche, die einen Schüler- oder Studentenausweis vorzeigen, sind von der Verwaltungsgebühr befreit.

Zur Anmeldung benötigen wir Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepaß. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren benötigen die schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten. (Vordrucke sind in der Bücherei erhältlich).

Die Stadt- und Pfarrbücherei arbeitet mit einem EDV-Verbuchungssystem. Name, Geburtsdatum und Adresse werden hierfür EDV-erfasst. Selbstverständlich sind Ihre Daten entsprechend den Datenschutzbestimmungen geschützt und werden ausschließlich zu internen Zwecken verwendet.

Auskunft und Beratung

Sollten Sie bei Ihrer Literatursuche einmal nicht weiterkommen, so helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Bücherei gerne weiter.

Fernleihe

Sach-Literatur für wissenschaftliche Arbeiten, die in der Stadtbücherei St. Georg nicht vorhanden ist, können im Rahmen und unter Berücksichtigung der geltenden Richtlinien des Bayerischen Leihverkehrs besorgt werden. Hier ist das Rück-Porto zu bezahlen.

Gebühren

Außer der Ausweisgebühr von 2,50 Euro bei Anmeldung und der Jahresgebühr von 15,00 Euro für Erwachsene und 3,00 Euro für Jugendliche entstehen dem Leser keine weiteren Gebühren. Zusätzliche Kosten entstehen Ihnen nur dann, wenn Sie entliehene Medien zu spät zurückgeben (pro angefangene Woche 0,50€) Ihren Benutzerausweis verlieren und einen Ersatzausweis benötigen.

Internet-Terminal

In der Bücherei stehen Ihnen zwei öffentliche Internet-Terminals zur Verfügung, die Sie kostenlos benutzen können.

Leihfrist

Die Leihfrist beträgt 3 Wochen. Eine Verlängerung der Leihfrist ist nur für Medien möglich, die nicht vorbestellt sind. Sie können die Leihfrist bei einem Besuch der Bücherei oder telefonisch verlängern lassen.

Öffnungszeiten

Dienstag: 9.30-11.00 Uhr & 14.00-16.00 Uhr
Mittwoch : 16.30-19.00 Uhr
Freitag: 15.30-18.00 Uhr

Benutzungsordnung

Allgemein

Bekanntmachung der Neufassung der Benutzungsordnung für die Stadt- und Pfarrbücherei St. Georg (gültig ab 15.11.2022)

§ 1 Allgemeines
Die Stadtbücherei St. Georg ist eine gemeinnützige öffentliche Einrichtung, die jedermann zur Verfügung steht. Sie hat die Aufgabe, Bücher und andere Medien zu Zwecken der Information und Bildung, zur Unterhaltung und Freizeitgestaltung bereitzustellen.

§ 2 Anmeldung / Benutzerausweis
Erwachsene melden sich persönlich unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments an und erhalten einen Benutzerausweis. Bei der Anmeldung von Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters/einer gesetzlichen Vertreterin vorzulegen. Der gesetzliche Vertreter/die gesetzliche Vertreterin verpflichtet sich damit zur Haftung für den Schadenfall und zur Begleichung anfallender Entgelte und Gebühren. Der Benutzer/die Benutzerin erkennt mit seiner/ihrer Unterschrift die Benutzungsordnung an und gibt gleichzeitig ihr Einverständnis zur Datenerfassung und Speicherung von personenbezogenen Daten. Die Ausleihe von Medien ist nur mit einem gültigen Benutzerausweis (in Form einer Scheckkarte) zulässig. Dieser Ausweis ist nicht übertragbar. Jede Namensänderung oder jeder Wohnungswechsel ist anzuzeigen. Der Verlust des Ausweises ist unverzüglich zu melden. Für Schaden, der durch Missbrauch des Benutzerausweises entsteht, haftet der eingetragene Benutzer/die Benutzerin bzw. die gesetzliche Vertretung. Bei Abmeldung ist der Ausweis abzugeben. Für die Ausgabe des Ausweises wird ein einmaliges Pfand in Höhe von 2,50 € erhoben. Dieses wird dem Benutzer bei Abmeldung zurückerstattet, wenn er die Karte in unversehrtem und für die EDV benutzbarem Zustand bei der Büchereileitung abgibt. Die Rückerstattung des Pfands scheidet insbesondere dann aus, wenn die Karte verloren gegangen oder beschädigt ist. Im Zweifelsfall entscheidet die Büchereileitung.

§ 3 Verwaltungsgebühren / Rückgabe / Mahngebühren
Die Ausleihe der Medien ist kostenlos. Es wird lediglich eine jährliche Verwaltungsgebühr in Höhe von 15,00 € für Erwachsene und 3,00 € für Jugendliche von 14 – 18 Jahren erhoben. Die Ausleihe für Urlaubsgäste und Kurzzeitbüchereibenutzer beträgt einmalig 5,00 € für Erwachsene und 1,00 € für Jugendliche von 14 – 18 Jahren. Kinder bis 14 Jahre und Schüler mit Schülerausweis sind von einer Verwaltungsgebühr befreit. Die Verwaltungsgebühr ist jährlich bei der jeweils erstmaligen Ausleihe zu entrichten.
Die Medien sind vor Ablauf der Leihfrist in der Bücherei zurückzugeben. Bei Überschreitung der Leihfrist werden pro Medium und angefangener Woche 0,50 € Versäumnisgebühr erhoben.
Bei Mahnungen nach der 5. Woche Ausleihe wird zusätzlich eine Mahngebühr von 2,00 € je Mahnung berechnet.
Versäumnis- und Mahngebühren und sonst. Forderungen werden ggf. auf dem Rechtswege eingezogen.

§ 4 Benutzung / Leihfrist / Vorbestellung / Fernleihe
Die angebotenen Medien können in der Bücherei und durch Ausleihe außer Haus genutzt werden. Bei der Nutzung von Medien sind die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts zu beachten. Bei Verletzung des Urheberrechts haftet der Benutzer/die Benutzerin. Ebenso gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes!
Die Leihfrist für Bücher, CD´s, Hörbücher, DVD´s und Spiele beträgt 3 Wochen, für Zeitschriften eine Woche. Eine Verlängerung der dreiwöchigen Leihfrist um den gleichen Zeitraum ist möglich, sofern keine Vorbestellungen auf das Medium vorliegen. Eine Verlängerung bereits gemahnter Medien ist nicht möglich. Die Bücherei ist nicht verpflichtet, auf ein entliehenes Medium mehr als eine Vormerkung vorzunehmen. Sie hat gleichzeitig das Recht, entliehene Medien ohne Angabe von Gründen jederzeit zurückzufordern.
Für ausgeliehene Medien kann die Bücherei auf Wunsch des Benutzers/der Benutzerin eine Vorbestellung entgegennehmen.
Bücher, die sich nicht im Bestand der Stadtbücherei befinden, können im Rahmen und unter Berücksichtigung der geltenden Richtlinien des Bayerischen Leihverkehrs besorgt werden. Benutzungsbestimmungen der entsendenden Bibliothek gelten zusätzlich. Die Portogebühren für die Rücksendung sind zu ersetzen.

§ 5 Behandlung der Medien / Schadenersatz / Haftung

Die ausgeliehenen Medien sind sorgfältig zu behandeln, Schäden der Büchereileitung zu melden. Das Weiterverleihen an Dritte oder das ständige Ausleihen ein und desselben Mediums sind untersagt. Für verlorene, beschmutzte oder beschädigte Medien hat der Benutzer Ersatz in Höhe des Zeit- oder des Wiederbeschaffungswerts zu leisten bzw. die Kosten der Schadensregulierung zu übernehmen. Dabei liegt es im Ermessen der Büchereileitung, welcher Wert angesetzt wird.
Eine Weitergabe des Benutzerausweises oder ausgeliehener Medien an Dritte ist nicht gestattet.
Der Benutzer/die Benutzerin haftet auch für Schäden, die durch unzulässige Weitergabe von Medien bzw. des Benutzerausweises an Dritte entstehen.

§ 6 Benutzungsregelung für die Onleihe

Die Benutzung der Onleihe ist in einer separaten Benutzungs- und Datenschutzerklärung des
Verbundes Lesen Online NORD Bayern – LEO Nord – geregelt und ist Bestandteil dieser
Benutzungsordnung

§ 7 Ausschluss von der Benutzung
Verstöße gegen die Benutzungsordnung können einen befristeten oder dauernden Ausschluss von der Benutzung der Bücherei nach sich ziehen. Hierüber entscheiden die Träger auf Antrag der Büchereileitung.

§ 8 Nichtbenutzung der Bücherei bei ansteckenden Krankheiten
Benutzer, in deren Wohnung eine meldepflichtige übertragbare Krankheit auftritt, dürfen die Bücherei während der Ansteckungsgefahr nicht benutzen. Die bereits entliehenen Medien dürfen erst nach der Desinfektion, für die der Benutzer verantwortlich ist, zurückgebracht werden.

§ 9 Verhalten in der Bücherei / Hausrecht
In den Büchereiräumen sind Essen, Trinken und Rauchen untersagt. Die Benutzer haben darauf zu achten, dass sie durch ihr Verhalten die anderen Benutzer bzw. den Ausleihbetrieb nicht stören. Für verloren gegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Benutzer/der Benutzerinnen übernimmt die Bücherei keine Haftung. Den Anweisungen des Büchereipersonals ist Folge zu leisten.

§ 10 Öffnungszeiten
Dienstag  08:30 Uhr – 11:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Mittwoch  16:30 Uhr – 19:00 Uhr
Freitag      15:30 Uhr – 18:00 Uhr

§ 11 Genehmigung und Inkrafttreten

Die Benutzungsordnung wurde mit Beschluss des Büchereikuratoriums zuletzt geändert am 28.10.2021 und tritt in dieser Form am 15.11.2022 in Kraft. Gleichzeitig wird die bisher gültige Benutzungsordnung außer Kraft gesetzt.

Neunburg vorm Wald, 15.11.2022
gez.
Georg Schmid (Vorsitzender des Kuratoriums)

Internet

Benutzungsordnung für Internet-Arbeitsplätze

Die Stadt- und Pfarrbücherei St. Georg stellt zwei öffentliche Internetzugänge (Word Wide Web) bereit, die entsprechend dem Bildungs- und Informationsauftrag der Bücherei genutzt werden können.

Zugangsberechtigung:
Zugangsberechtigt sind alle Personen, die sich mit den Nutzungsbedingungen einverstanden erklären.

Nutzungsbedingungen:
Die Nutzung erfolgt nach persönlicher Anmeldung in der Stadt- und Pfarrbücherei.  Der Abruf von jugendgefährdenden oder rechtswidrigen Diensten, sowie von Bestellungen ist untersagt und führt bei Zuwiderhandlungen ebenso zum Ausschluss von der Benutzung, wie die bewusste Manipulation von Hard- und Software. In diesem Falle behält sich die Stadt Neunburg Regressansprüche gegen den Schädiger vor.

Gebühren:
Sollten Suchergebnisse ausgedruckt werden, so werden dafür pro Seite 0,05 Euro berechnet.

Urheberecht:
Beim Kopieren oder Ausdrucken von Texten, Bildern, Software etc. ist unbedingt das Urheberrecht zu beachten.

Haftung:
Die Stadt- und Pfarrbücherei ist nicht verantwortlich für die Inhalte, die Verfügbarkeit und die Qualität von Angeboten Dritter, die über die bereitgestellte Leitung und den Zugang abgerufen werden. Um dem Jugendschutz Rechnung zu tragen, wird eine Filtersoftware eingesetzt.

hier erhalten Sie das Formular für die Internetnutzung zum Download