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Bürgerhilfsstelle

Bei der Stadt Neunburg vorm Wald gibt es seit 1994 als besondere Serviceleistung eine Bürgerhilfsstelle. Wir sehen darin eine Anlaufstelle für Jung und Alt in allen sozialen Belangen, sowie unbürokratische Hilfe für Menschen in Notlagen. Die Bürgerhilfsstelle fungiert als Wegweiser zu den Behörden und Einrichtungen, die für das jeweilige Anliegen oder Problem zuständig sind.

Folgende Formulare liegen für Sie bereit, welche bei Bedarf mit dem jeweiligen Antragsteller zusammen ausgefüllt werden:

  • Rentenanträge
  • Anträge auf Sozialhilfeleistungen
  • Anträge auf Wohngeld
  • Anträge auf Rundfunkgebührenbefreiung
  • Anträge auf Telefongebührenermäßigung (Sozialtarif)
  • Anträge auf Schwerbehinderung

Welche Unterlagen, Nachweise und Informationen Sie für die jeweiligen Anträge mit einzureichen haben, ist von Ihrer persönlichen Situation abhängig. Bitte fragen Sie nach. Wir unterstützten Sie gerne.

Folgende Formulare können Sie auf dem PC ausfüllen und ausdrucken:

Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung oder des Merkzeichens
Antrag auf Erhöhung des Grades der Behinderung (GdB) oder auf Feststellung des Merkzeichens
Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht/Antrag auf Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss
Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss
Mietbescheinigung (zur Vorlage bei der Wohngeldbehörde)
Verdienstbescheinigung
Antrag SAD Pass
Anleitung für Führungszeugnisse online

Folgenden Flyer stellt das Landratsamt Schwandorf zur Verfügung:

Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen