Bekanntmachungen
Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung und 10. Änderung des Flächennutzungsplans „Alte Gärtnerei - Stadtmarkt und Wohnen; Sondergebiet großflächiger Einzelhandel und Wohnen“

Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans und Änderung des Flächenutzungsplans
Der Stadtrat der Stadt Neunburg vorm Wald hat in seiner Sitzung am 25. Juli 2019 den Beschluss über die Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplans gefasst.
Die F.EE Versorgungswerk GmbH & Co. KG beabsichtigt in Neunburg vorm Wald an der Neukirchner Straße auf dem ehemaligen Gärtnereigelände das Bauprojekt „Alte Gärtnerei - Stadtmarkt und Wohnen“. Parallel dazu erfolgt die 10. Änderung des Flächennutzungsplans
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Größe von insgesamt 15.267 qm. Er umfasst die im vorstehenden Lageplanauszug markierte Fläche, bestehend aus dem Grundstück Fl.Nr 621, 621/2, 779/4, 768, 767, 745/3, 746/10, 779/110, 779/111, 746 (Teilfläche) und 779/96 (Teilfläche) jeweils der Gemarkung Neunburg vorm Wald (siehe nachfolgende Planauszüge).
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 5. August bis einschließlich 9. September 2019 durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in den Stadtratssitzungen am 19. September 2019, 24. Oktober 2019 und 5. März 2020 behandelt. Es haben sich nunmehr Änderungen bzw. Ergänzungen an den Planentwürfen ergeben, die in die Planunterlagen mit Fassung vom 26. November 2020 eingearbeitet wurden. Die Planunterlagen wurden am 26. November 2020 vom Stadtrat gebilligt.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Im Wege der erneuten Bürgerbeteiligung soll die Öffentlichkeit über die Änderung informiert werden. Dazu liegt der vom Stadtrat am 26. November 2020 beschlossene Änderungsentwurf des Bebauungsplans mit integrierter Grünordnung „Alte Gärtnerei – Stadtmarkt und Wohnen; Sondergebiet großflächiger Einzelhandel und Wohnen“ in der Fassung vom 26. November 2020 einschließlich
· - Umweltbericht des Büros Gottfried Blank Blank & Partner mbB Landschaftsarchitekten vom 06.03.2020
· - Schalltechnische Untersuchung der Planungsgemeinschaft GEO.VER.S.UM vom 05.10.2020
· - Stellungnahme Aschenbrenner Straße der Planungsgemeinschaft GEO.VER.S.UM vom 16.09.2019
· - Einzelhandelskonzept der Stadt Neunburg vorm Wald vom 17.10.2014
· - ergänzende Stellungnahme zum Einzelhandelskonzept des Büros GMA vom 29.01.2020
· - Auswirkungsanalyse des Büros GMA vom 26.02.2020
in der Zeit vom
13. Januar bis 17. Februar 2021
während der üblichen Geschäftszeiten
Montag - Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
im Rathaus der Stadt Neunburg vorm Wald,
Zimmer 17 im 1. Obergeschoss
Schrannenplatz 1, 92431 Neunburg vorm Wald
für jedermann öffentlich zur Einsicht aus. Personen mit Beeinträchtigungen können die Unterlagen auch in der Tourist-Info, Schrannenplatz 3, 92431 Neunburg vorm Wald einsehen bzw. dort auch Anregungen vorbringen.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:
Schutzgut | Art der vorhandenen Information |
Mensch, Gesundheit, kulturelles Erbe, sonstige Sachgüter | Angaben des Regionalplans Analyse der Verkehrssituation und der Immissionen (insbesondere Lärmimmissionen) vor Ort Erstellung einer Verkehrs- und Schalltechnischen Untersuchung sowie einer verkehrsplanerischen Stellungnahme zur verkehrstechnischen Erschließung der Wohnbebauung (Ingenieurbüro GEO.VER.S.UM) Ergänzende Stellungnahme zum Einzelhandelskonzept (Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH) Angaben zur landwirtschaftlichen Ertragsfähigkeit (Bodenschätzungskarte und Fachinformationen im Bayernatlas plus) Analyse der Erholungsfunktionen vor Ort Angaben zu Bodendenkmälern (Bay. Landesamt für Denkmalpflege, insbesondere Bayernviewer Denkmal) |
Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt | Karte der naturräumlichen Einheiten (Internetdienst Fis natur) Biotopkartierung (Landesamt für Umwelt) Artenschutzkartierung (Landesamt für Umwelt) |
Landschaft | Analyse der Landschaftsbildqualitäten vor Ort Analyse der Erholungseignung vor Ort |
Boden, Fläche | Geologische Karte von Bayern Maßstab 1:500.000, Übersichtsbodenkarte 1:25.000 Blatt Neunburg vorm Wald Internetdienst Bodeninformationsdienst Bayern (www.bis.bayern.de): Angaben zur Geologie und den Böden Analyse des Ausmaßes der Veränderung vor Ort (bestehende Versiegelung etc.) |
Wasser | Analyse der Abflussverhältnisse vor Ort Analyse der Vorflutverhältnisse anhand der Topographischen Karte Analyse der Grundwasserverhältnisse entsprechend den Ergebnissen der Geologischen Karte |
Klima & Luft | Klimakarte von Bayern Maßstab 1:500.000 Karten zu Niederschlag, Verdunstung, Abfluss des ehem. Bay. Landesamtes für Wasserwirtschaft Standortkundliche Landschaftsgliederung von Bayern (O. Wittmann) mit Angaben zum Klima (verschiedene Parameter) Abschätzung der lufthygienischen Situation durch Analyse der potenziellen Belastungsfaktoren vor Ort |
Die Planunterlagen und die weiteren genannten Unterlagen können während dieser Zeit auch im Internet unter https://www.neunburgvormwald.de/rathaus-buerger/rathaus/bekanntmachungen/ eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen abgeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Die eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Einwendungen der öffentlichen Auslegung und Trägerbeteiligung vom 17. März bis 16. April 2020 werden zusammen mit den weiteren Stellungnahmen der erneuten öffentlichen Auslegung und Trägerbeteiligung behandelt und abgewogen.
Hingewiesen wird darauf, dass ein Normenkontrollantrag (§ 47 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO) unzulässig ist, wenn damit nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Anlagen:
Stellungnahme Aschenbrennerstraße
Einzelhandelskonzept der Stadt Neunburg vorm Wald vom 17.10.2014
Bebauungsplan „Seebarn-Nord“

Erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
nach § 13 b i.V.m. §§ 13 a und 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Neunburg vorm Wald hat am
25. November 2019 beschlossen, einen Bebauungsplan nach dem Verfahren nach § 13 b BauGB für das neue Baugebiet „Seebarn-Nord“ im Ortsteil Seebarn aufzustellen. Dieser Aufstellungsbeschluss wurde am 23. Oktober 2020 bekanntgemacht.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von 0,78 Hektar und beinhaltet eine Teilfläche des Grundstückes Fl.-Nr. 70 und 70/1 der Gemarkung Seebarn. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem nebenstehenden Lageplan.
Den Bebauungsplan erstellt das Ingenieurbüro Weiß, Beraten und Planen GmbH, in Neunburg vorm Wald.
Der Bebauungsplan wird im Verfahren nach § 13 b BauGB aufgestellt. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB, wird abgesehen.
Planänderung und erneute öffentliche Auslegung
Da der Bebauungsplan während bzw. im Nachgang zur öffentlichen Auslegung geändert wurde, hat der Stadtrat in der Sitzung am 17. Dezember 2020 den geänderten Bebauungsplan-Entwurf nochmals behandelt und gebilligt. Aufgrund dieser Änderung ist nun eine erneute öffentliche Auslegung des geänderten Bebauungsplan-Entwurfs erforderlich.
Die eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Einwendungen der öffentlichen Auslegung und Trägerbeteiligung vom 4. November bis 3. Dezember 2020 werden zusammen mit den weiteren Stellungnahmen der erneuten öffentlichen Auslegung und Trägerbeteiligung behandelt und abgewogen.
Der aktuelle Entwurf des Bebauungsplanes vom 17. Dezember 2020 mit Begründung liegt in der Zeit vom
13. Januar - 15. Februar 2021
während der üblichen Geschäftszeiten
Montag - Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
im Zimmer 17, I. Obergeschoss, im Rathaus Schrannenplatz 1, 92431 Neunburg vorm Wald
für jedermann öffentlich zur Einsicht aus. Personen mit Beeinträchtigungen können die Unterlagen auch in der Tourist-Info, Schrannenplatz 3, 92431 Neunburg vorm Wald einsehen bzw. dort auch Anregungen vorbringen.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4 a Abs. 6 BauGB). Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Diese öffentliche Bekanntmachung sowie der Bebauungsplanentwurf mit Begründung kann auch auf der Internetseite der Stadt Neunburg vorm Wald unter
https://www.neunburgvormwald.de/rathaus-buerger/rathaus/bekanntmachungen/
eingesehen werden.
Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung für das Wohngebiet (WA) „Nördlich der Schrenckstraße/Pentinger Steig“

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
nach § 13 und 13 a BauGB
Der Stadtrat der Stadt Neunburg vorm Wald hat am 17. Dezember 2020 beschlossen, den Bebauungsplan für das Wohngebiet (WA) „Nördlich der Schrenckstraße/Pentinger Steig“ in Neunburg vorm Wald aufzustellen. Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekanntgemacht.
Das Bebauungsplangebiet liegt zwischen der Bahnhofstraße und der Ringseisstraße in Neunburg vorm Wald. Der künftige Geltungsbereich des Be-bauungsplans umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 773/11 (Teilfläche), 773/16, 773/18 (Teilfläche) und 773/19 (Teilfläche), 567/1 (Teilfläche), 574/3 (Teilfläche) und 574/4 (Teilfläche) der Gemarkung Neunburg vorm Wald. Das genaue Plangebiet mit einer Fläche von 6.952 m2 ergibt sich aus dem nebenstehenden Lageplan.
Der Bebauungsplan wird erstellt vom Ingenieurbüros Weiß, Beraten und Planen GmbH, in Neunburg vorm Wald.
Der Bebauungsplan für Wohngebiet (WA) „Nördlich der Schrenckstraße/Pentinger Steig“ in Neunburg vorm Wald kann nach § 13 a BauGB als ein Bebauungsplan der Innenentwicklung im sog. „vereinfachten Verfahren“ nach § 13 BauGB durchgeführt werden.
Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.
Dazu liegen der Bebauungsplan-Aufstellungsbeschluss des Stadtrates vom 17. Dezember 2020 sowie der Bebauungsplan-Entwurf mit den dazugehörigen Unterlagen (z. B. Begründung, Grünordnung, usw.) in der Zeit vom
18. Januar - 17. Februar 2021
während der üblichen Geschäftszeiten
Montag - Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
im Zimmer 17, I. Obergeschoss, im Rathaus Schrannenplatz 1, 92431 Neunburg vorm Wald
für jedermann öffentlich zur Einsicht aus. Personen mit Beeinträchtigungen können die Unterlagen auch in der Tourist-Info, Schrannenplatz 3, 92431 Neunburg vorm Wald einsehen bzw. dort auch Anregungen vorbringen.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4 a Abs. 6 BauGB). Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Diese öffentliche Bekanntmachung sowie der Bebauungsplanentwurf mit Begründung kann auch auf der Internetseite der Stadt Neunburg vorm Wald unter
https://www.neunburgvormwald.de/rathaus-buerger/rathaus/bekanntmachungen/
eingesehen werden.