Loading...
facebookyoutube
telmail

Bekanntmachungen

Vollzug des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit; Bekanntmachung von Satzungen nach Art. 22 Abs. 2 bzw. Art. 24 Abs. 2 KommZG

Der Stadtrat Neunburg vorm Wald hat in seiner Sitzung am 26.9.2024 die Entwässerungssatzung (EWS) neu erlassen.

Die Satzung wurde örtsüblich bekannt gemacht und liegt während der üblichen Geschäftszeiten

Montag - Freitag                             08:00 Uhr - 12:30 Uhr

Montag                                            14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Donnerstag                                     14:00 Uhr - 18:00 Uhr

im Rathaus der Stadt Neunburg vorm Wald, Schrannenplatz 1, Zugang über Gebäude B „Im Berg“

Zimmer B.1.01 im 1. Obergeschoss

für jedermann öffentlich zur Einsicht aus.

Entwässerungssatzung

 


Vollzug des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit; Bekanntmachung von Satzungen nach Art. 22 Abs. 2 bzw. Art. 24 Abs. 2 KommZG

Die Satzung wurde im Amtsblatt des Landkreises Schwandorf, Amtsblatt Nr. 18/2024,
vom 21.08.2024, bekannt gemacht und liegt während der üblichen Geschäftszeiten

Montag - Freitag                             08:00 Uhr - 12:30 Uhr

Montag                                            14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Donnerstag                                     14:00 Uhr - 18:00 Uhr

im Rathaus der Stadt Neunburg vorm Wald,

Schrannenplatz 1, Zugang über Gebäude B „Im Berg“

Zimmer B.1.01 im 1. Obergeschoss

für jedermann öffentlich zur Einsicht aus.

 Verbandssatzung


Vollzug des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit; Bekanntmachung von Satzungen nach Art. 21 Abs. 2 bzw. Art. 24 Abs. 2 KommZG

Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Nord-Ost-Gruppe Neunburg vorm Wald hat in seiner Sitzung am 25.06.2024 die Wasserabgabesatzung beschlossen. Die Satzung tritt am 1. September 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 1. Januar 2021 außer Kraft.

Die Satzung wurde im Amtsblatt des Landkreises Schwandorf, Amtsblatt Nr. 16/2024,
vom 12.07.2024, bekannt gemacht und liegt während der üblichen Geschäftszeiten

Montag - Freitag                             08:00 Uhr - 12:30 Uhr

Montag                                            14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Donnerstag                                     14:00 Uhr - 18:00 Uhr

im Rathaus der Stadt Neunburg vorm Wald,

Schrannenplatz 1, Zugang über Gebäude B „Im Berg“

Zimmer B.1.01 im 1. Obergeschoss

 für jedermann öffentlich zur Einsicht aus.

Bekanntmachung


Vollzug des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit; Bekanntmachung von Satzungen nach Art. 21 Abs. 2 bzw. Art. 24 Abs. 2 KommZG

Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Nord-Ost-Gruppe Neunburg vorm Wald hat in seiner Sitzung am 02.12.2023 die Haushaltssatzung für das Jahr 2024 beschlossen.

Die Satzung wurde im Amtsblatt des Landkreises Schwandorf, Amtsblatt Nr. 15/2024,
vom 28.06.2024, bekannt gemacht und liegt während der üblichen Geschäftszeiten

Montag - Freitag                             08:00 Uhr - 12:30 Uhr

Montag                                            14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Donnerstag                                     14:00 Uhr - 18:00 Uhr

im Rathaus der Stadt Neunburg vorm Wald,

Schrannenplatz 1, Zugang über Gebäude B „Im Berg“

Zimmer B.1.01 im 1. Obergeschoss

 für jedermann öffentlich zur Einsicht aus.

Bekanntmachung