Bekanntmachungen
Vollzug des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit; Bekanntmachung von Satzungen nach Art. 22 Abs. 2 bzw. Art. 24 Abs. 2 KommZG
Der Stadtrat Neunburg vorm Wald hat in seiner Sitzung am 26.9.2024 die Entwässerungssatzung (EWS) neu erlassen.
Die Satzung wurde örtsüblich bekannt gemacht und liegt während der üblichen Geschäftszeiten
Montag - Freitag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Montag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
im Rathaus der Stadt Neunburg vorm Wald, Schrannenplatz 1, Zugang über Gebäude B „Im Berg“
Zimmer B.1.01 im 1. Obergeschoss
für jedermann öffentlich zur Einsicht aus.
Vollzug des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit; Bekanntmachung von Satzungen nach Art. 22 Abs. 2 bzw. Art. 24 Abs. 2 KommZG
Die Satzung wurde im Amtsblatt des Landkreises Schwandorf, Amtsblatt Nr. 18/2024,
vom 21.08.2024, bekannt gemacht und liegt während der üblichen Geschäftszeiten
Montag - Freitag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Montag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
im Rathaus der Stadt Neunburg vorm Wald,
Schrannenplatz 1, Zugang über Gebäude B „Im Berg“
Zimmer B.1.01 im 1. Obergeschoss
für jedermann öffentlich zur Einsicht aus.
Vollzug des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit; Bekanntmachung von Satzungen nach Art. 21 Abs. 2 bzw. Art. 24 Abs. 2 KommZG
Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Nord-Ost-Gruppe Neunburg vorm Wald hat in seiner Sitzung am 25.06.2024 die Wasserabgabesatzung beschlossen. Die Satzung tritt am 1. September 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 1. Januar 2021 außer Kraft.
Die Satzung wurde im Amtsblatt des Landkreises Schwandorf, Amtsblatt Nr. 16/2024,
vom 12.07.2024, bekannt gemacht und liegt während der üblichen Geschäftszeiten
Montag - Freitag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Montag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
im Rathaus der Stadt Neunburg vorm Wald,
Schrannenplatz 1, Zugang über Gebäude B „Im Berg“
Zimmer B.1.01 im 1. Obergeschoss
für jedermann öffentlich zur Einsicht aus.
Vollzug des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit; Bekanntmachung von Satzungen nach Art. 21 Abs. 2 bzw. Art. 24 Abs. 2 KommZG
Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Nord-Ost-Gruppe Neunburg vorm Wald hat in seiner Sitzung am 02.12.2023 die Haushaltssatzung für das Jahr 2024 beschlossen.
Die Satzung wurde im Amtsblatt des Landkreises Schwandorf, Amtsblatt Nr. 15/2024,
vom 28.06.2024, bekannt gemacht und liegt während der üblichen Geschäftszeiten
Montag - Freitag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Montag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
im Rathaus der Stadt Neunburg vorm Wald,
Schrannenplatz 1, Zugang über Gebäude B „Im Berg“
Zimmer B.1.01 im 1. Obergeschoss
für jedermann öffentlich zur Einsicht aus.