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Bekanntmachungen

Betriebssatzung Eigenbetrieb Stadtwerke 2024

Gemäß den Bestimmungen der Bekanntmachungsverordnung und der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Neunburg vorm Wald wird darauf hingewiesen, dass der Stadtrat Neunburg vorm Wald eine Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Neunburg vorm Wald „Stadtwerke Neunburg vorm Wald“ beschlossen hat. Die Satzung tritt zum 16. Februar 2024 in Kraft.

Die Satzung liegt ab sofort während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus, 1. OG, Zimmer B1.01, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Betriebssatzung Eigenbetrieb Stadtwerke 2024


Haushaltssatzung des Zweckverbandes Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf für das Jahr 2024

Aufgrund der §§ 15 ff. der Verbandssatzung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.10.2015 (RABI OPf. S 88), geändert durch Satzung zur Änderung dieser Verbandssatzung vom 22.11.2022 (RABI OPf. S. 153) und der Art. 40 ff. des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit – KommZG – (BayRS 2020-6-1-l), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.2021 (GVBI S. 74), in Verbindung mit Art 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – GO – (BayRS 2020-1-1-l), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.2023 (GVBI S. 385) erlässt der Zweckverband Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf eine Haushaltssatzung.

Die Satzung wurde im Amtsblatt der Regierung der Oberpfalz Nr. 1/2024 vom
16. Januar 2024, Seiten 5 und 6, amtlich bekannt gemacht.

Die Satzung liegt während der üblichen Geschäftszeiten

 

Montag - Freitag                             08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Montag                                            14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Donnerstag                                     14:00 Uhr - 18:00 Uhr

 

im Rathaus der Stadt Neunburg vorm Wald,

Schrannenplatz 1, Zugang über Gebäude B „Im Berg“

Zimmer B.1.01 im Obergeschoss

 

für jedermann öffentlich zur Einsicht aus.

Amtsblatt

Erwerb einer Gewerbefläche im Gewerbegebiet „Galgenberg“ bzw. „Galgenberg-West“

Bekanntmachung zur Vergabe eines Gewerbegrundstückes

Die Stadt Neunburg vorm Wald beabsichtigt im Gewerbegebiet „Galgenberg“ und „Galgenberg West“ eine Innenverdichtung zu entwickeln. Die Gewerbeflächen liegen vor dem Industriegebiet Neunburg vorm Wald und grenzen direkt an den Autobahnzubringer „Südumgehung“ (St 2151, Schwarzenfeld - Neunburg vorm Wald - Cham) an, sind vollständig erschlossen und unbebaut. Sobald die Stadt Neunburg vorm Wald über die Grundstücke verfügen kann, ist eine Neuparzellierung sowie Vermarktung dieser Gewerbeflächen geplant.

Die weiterhin hohe Nachfrage nach Gewerbeflächen in der Stadt Neunburg vorm Wald kann nicht mehr vollumfänglich bedient werden, da keine ausreichende Flächenverfügbarkeit derzeit gegeben ist. Um alle Interessenten bzw. Bewerber um diese Gewerbeflächen gleich zu behandeln, sollen mittels eines Interessensbekundungsverfahrens geeignete Käufer für diese Flächen gefunden werden. Die Grundstücke eignen sich optimal für die Ansiedlung oder die Deckung des Erweiterungsbedarfs von Bestandsunternehmen.

Die Inhalte des späteren Kaufvertrages werden im Wesentlichen neben den grundstücksbezogenen Angaben (Lage, Flurstücksbezeichnung, usw.) auch die Erfüllung einer Bauverpflichtung zum Gegenstand haben. Diese besagen, dass das Grundstück innerhalb einer bestimmten Zeitspanne zu bebauen ist bzw. die geplanten Gebäude in Betrieb zu nehmen sind. Die baulichen und gestalterischen Komponenten des Baus sind mit der Stadt Neunburg vorm Wald einvernehmlich abzustimmen. Nach Möglichkeit ist eine mehrstöckige Bauweise zur weiteren Innenverdichtung vorzuziehen. Gesichert werden die baulichen Verpflichtungen durch Wiederkaufs- und Rücktrittsrechte der Stadt im Kaufvertrag. Darüber hinaus wird in das Grundbuch für das Grundstück eine Nutzungsbeschränkung eingetragen, die zentrenrelevante Sortimente ausschließt (siehe hierzu auch Nr. 12 des Bebauungsplans „Galgenberg“).

Interessenten für Gewerbeflächen werden gebeten, sich bitte mit dem dafür vorgesehenen Interessensbekundungsbogen bis spätestens 26. Januar 2024 (Bewerbungsschluss) zu bewerben. Hierbei handelt es sich um einen Ausschlusstermin. Verspätet eingehende und unvollständig ausgefüllte Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den auf der Homepage bereitgestellten Unterlagen:

 

Ø  Interessensbekundungsbogen für ein Gewerbegrundstück

 Bogen zur Interessenbekundung Gewerbefläche.pdf

 

Ø  Bebauungsplan Gewerbegebiet „Galgenberg“

1. Bebauungsplan Gewerbegebiet „Galgenberg“ - Planteil

2. Bebauungsplan Gewerbegebiet „Galgenberg“ – Festsetzungen, Textteil, Grünordnung

3. Nutzungsbeschränkung zum Bebauungsplan

4. Bebauungsplan Gewerbegebiet „Galgenberg“ – Änderung

 BePlan Gewerbegebiet Galgenberg - Planteil

 BePlan Gewerbegebiet Galgenberg - Festsetzungen, Textteil, Grünordnung

 Nutzungsbeschränkung zum Bebauungsplan

 Bebauungsplan Gewerbegebiet „Galgenberg“ – Änderung

 

Ø  Bebauungsplan „Galgenberg-West“

1. Bebauungsplan Gewerbegebiet „Galgenberg-West“ – Planteil

2. Bebauungsplan Gewerbegebiet „Galgenberg-West“ – Festsetzungen, Textteil, Grünordnung

 Bebauungsplan Gewerbegebiet „Galgenberg-West“ – Planteil

 Bebauungsplan Gewerbegebiet „Galgenberg-West“ – Festsetzungen, Textteil, Grünordnung

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Georg Keil,

Tel. 0 96 72 / 92 08 426, E-Mail: georg.keil@neunburg.de

 

 


Ausschreibung der Baugrundstücke im Ortsteil Kleinwinklarn am Rosenweg

 

Ausschreibung der Baugrundstücke im Ortsteil Kleinwinklarn am Rosenweg

Die Stadt Neunburg vorm Wald hat im Ortsteil Kleinwinklarn drei Bauplätze mit einer Grundstücksfläche von rund 510 m2, 575 m2 und 650 m2 geschaffen. Die neuen Baugrundstücke, die jederzeit bebaubar sind und durch den Rosenweg erschlossen werden, liegen in ruhiger Lage am südlichen Ortsrand. Die Bebauung richtet sich nach den Vorschriften der Bayerischen Bauordnung, die den künftigen Bauherren viele Gestaltungsmöglichkeiten bietet und die Baugrundstücke zusätzlich interessant machen. Die Bauparzellen werden nun zum Verkauf angeboten.

Der Verkaufspreis für diese Baugrundstücke beträgt 125,00 €/m2. In dem Preis sind die öffentlichen Erschließungskosten, wie z. B. Straßenerschließungs-, Kanal und Wasserherstellungsbeitrag, bereits enthalten. Hinzu kommen sämtliche im Zusammenhang mit dem Grunderwerb anfallende Nebenkosten (Notar-, Grundbuchkosten, Grunderwerbssteuer). Der Verkauf der Grundstücke erfolgt mit Bauverpflichtung (5 Jahre) und den vom Stadtrat beschlossenen Bauplatzvergabekriterien für die Baugrundstücke in Kleinwinklarn „am Rosenweg“, auf die verwiesen wird. Danach gibt es ein Punktesystem, das für die Grundstückszuteilung maßgeblich ist. (z. B. Wohnort, Arbeitsplatz, Familie, Ehrenamt, usw.).

Interessenten der Baugrundstücke werden gebeten, sich bis spätestens 31. Dezember 2023 (Bewerbungsschluss) mit dem dafür vorgesehen Bewerbungs-/Antragsformular um einen Bauplatz zu bewerben. Hierbei handelt es sich um einen Ausschlusstermin. Verspätet eingehende Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden.

Voraussichtlich Anfang Februar 2024 erfolgt dann der Verkauf und die notarielle Beurkundung zu den Bedingungen in der Vergaberichtlinie. Die Bauplatzzuteilung ist nicht auf dritte Personen übertragbar.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den bereitgestellten Unterlagen:

Ø  Bewerbungs-/Antragsformular zum Erwerb eines Baugrundstücks

Ø  Bauplatzvergabekriterien „Kleinwinklarn“

Ø  Bauplatzübersicht mit Flächen

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Georg Keil,

Tel. 0 96 72 / 92 08 426, E-Mail: georg.keil@neunburg.de

Bewerbungsformular

Bauplatzvergabekriterien

Bauplatzübersicht

Lageplan 1

Lageplan 2