Ausschreibung der Baugrundstücke im Baugebiet „Hofenstetten“
Die Stadt Neunburg vorm Wald hat in den vergangenen Monaten das Baugebiet „Hofenstetten“ mit rund 10.530 m2 Bauflächen ausgewiesen. Das neue Baugebiet liegt in schöner Südlage unterhalb von Hofenstetten und rundet die bestehende Wohnbebauung zur offenen Landschaft ab. Einzigartig sind ein weitläufiger Blick auf viele Ortsteile im Oberpfälzer Wald, das Seenland und der direkte Zugang zur freien Natur. Möglichst wenige und gleichermaßen einfache wie moderne Bebauungsvorschriften bieten den künftigen Bauherren viele Gestaltungsmöglichkeiten und machen die Baugrundstücke zusätzlich interessant. Auf den Bauparzellen ist folgende Bauweise möglich
Parzellen 1 – 4 Hofhäuser dörflicher Charakter Hauptgebäude mit zwei Vollgeschossen, Anbau mit einem Vollgeschoss, Garagen mit begrüntem Dach
Parzellen 5 – 7 Mehrgenerationenwohnen Hauptgebäude mit zwei Vollgeschossen, drei Wohneinheiten je Parzelle zulässig
Parzellen 8 – 11 Tinyhäuser
Durch die Lage unweit der Kreisstraße SAD 18 und der Staatsstraße 2151 ist Hofenstetten sowohl an die Stadt Neunburg vorm Wald als auch an die wichtigsten Verkehrsachsen (A93, A6) und die gelegenen Zentren wie Schwandorf, Amberg und Weiden hervorragend angebunden.
Die Arbeiten zur Erschließung des Wohnbaugebietes laufen in den nächsten Wochen an. Voraussichtlich Ende Juni 2023 sind diese abgeschlossen, so dass die Bauplätze ab August 2023 für die Bebauung zur Verfügung stehen. Der rechtskräftige Bebauungsplan regelt u. a. Festsetzungen zur Höhe, Bauweise, Dachform und -neigung, Firstrichtung, zulässige Grundfläche sowie Begrünung. Insgesamt 11 Bauparzellen mit Grundstücksflächen zwischen 396 m2 und 782 m2 werden nun zum Verkauf angeboten.
Der Verkaufspreis für diese Baugrundstücke beträgt 130,00 €/m2. In dem Preis sind die öffentlichen Erschließungskosten, wie z. B. Straßenerschließungs-, Kanal und Wasserherstellungsbeitrag, bereits enthalten. Hinzu kommen sämtliche im Zusammenhang mit dem Grunderwerb anfallende Nebenkosten (Notar-, Grundbuchkosten, Grunderwerbssteuer). Der Verkauf der Grundstücke erfolgt mit Bauverpflichtung (5 Jahre) und den vom Stadtrat beschlossenen Bauplatzvergabekriterien im Neubaugebiet „Hofenstetten“, auf die verwiesen wird. Danach gibt es ein Punktesystem, das für die Grundstückszuteilung maßgeblich ist. (z. B. Wohnort, Arbeitsplatz, Familie, Ehrenamt, usw.).
Interessenten der Baugrundstücke werden gebeten, sich bis spätestens 31. März 2023 (Bewerbungsschluss) mit dem dafür vorgesehen Bewerbungs-/Antragsformular um einen Bauplatz zu bewerben. Hierbei handelt es sich um einen Ausschlusstermin. Verspätet eingehende Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden.
Voraussichtlich Anfang Juli 2023 erfolgt dann der Verkauf und die notarielle Beurkundung zu den Bedingungen in der Vergaberichtlinie. Die Bauplatzzuteilung ist nicht auf dritte Personen übertragbar.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den bereitgestellten Unterlagen
Ø Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Georg Keil,
Tel. 0 96 72 / 92 08 426, E-Mail: georg.keil@neunburg.de
Bewerbungs-/Antragsformular zum Erwerb eines Baugrundstücks
Bauplatzvergabekriterien im Baugebiet „Hofenstetten“
Bauplatzübersicht mit Flächen und Kaufpreisen
Bekanntmachungen
Bekanntmachung zum Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten
Bekanntmachung Haushaltssatzung des Zweckverbandes Thermische Klärschlammverwertung
Amtsblatt der Regierung der Oberpfalz Nr. 1/2023
Bekanntmachung Haushaltssatzung NOG 2023
Haushaltssatzung NOG 2023
Bekanntmachung 1. Satzung zur Änderung BGS-WAS
1. Satzung zur Änderung der BGS-WAS