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Bekanntmachungen

Bekanntmachung zur Änderung der Grünanlagensatzung

1. Satzung vom 01.04.2024 zur Änderung der Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlage in der Stadt Neunburg vorm Wald / Grünanlagenordnung vom 02.02.2010

Gemäß den Bestimmungen der Bekanntmachungsverordnung und der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Neunburg vorm Wald wird darauf hingewiesen, dass der Stadtrat in der Sitzung am 21. März 2024 die Änderung der Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlage in der Stadt Neunburg vorm Wald / Grünanlagenordnung vom 02.02.2010 beschlossen hat.

Die Satzung tritt am 1. April 2024 in Kraft.

Während der allgemeinen Geschäftszeiten liegt die Satzung ab 02.04.2024 im Rathaus der Stadt Neunburg vorm Wald, Schrannenplatz 1, Zugang über Gebäude B „Im Berg“, Zimmer B1.01 im Obergeschoss, zur Einsichtnahme für jedermann öffentlich zur Einsicht aus.

 

Montag - Freitag                             08:00 Uhr - 12:30 Uhr

Montag                                            14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Donnerstag                                     14:00 Uhr - 18:00 Uhr

 

Bekanntmachung

1. Änderung der Grünanlagensatzung

Grünanlagensatzung

Betriebssatzung Eigenbetrieb Stadtwerke 2024

Gemäß den Bestimmungen der Bekanntmachungsverordnung und der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Neunburg vorm Wald wird darauf hingewiesen, dass der Stadtrat Neunburg vorm Wald eine Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Neunburg vorm Wald „Stadtwerke Neunburg vorm Wald“ beschlossen hat. Die Satzung tritt zum 16. Februar 2024 in Kraft.

Die Satzung liegt ab sofort während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus, 1. OG, Zimmer B1.01, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Betriebssatzung Eigenbetrieb Stadtwerke 2024


Erwerb einer Gewerbefläche im Gewerbegebiet „Galgenberg“ bzw. „Galgenberg-West“

Bekanntmachung zur Vergabe eines Gewerbegrundstückes

Die Stadt Neunburg vorm Wald beabsichtigt im Gewerbegebiet „Galgenberg“ und „Galgenberg West“ eine Innenverdichtung zu entwickeln. Die Gewerbeflächen liegen vor dem Industriegebiet Neunburg vorm Wald und grenzen direkt an den Autobahnzubringer „Südumgehung“ (St 2151, Schwarzenfeld - Neunburg vorm Wald - Cham) an, sind vollständig erschlossen und unbebaut. Sobald die Stadt Neunburg vorm Wald über die Grundstücke verfügen kann, ist eine Neuparzellierung sowie Vermarktung dieser Gewerbeflächen geplant.

Die weiterhin hohe Nachfrage nach Gewerbeflächen in der Stadt Neunburg vorm Wald kann nicht mehr vollumfänglich bedient werden, da keine ausreichende Flächenverfügbarkeit derzeit gegeben ist. Um alle Interessenten bzw. Bewerber um diese Gewerbeflächen gleich zu behandeln, sollen mittels eines Interessensbekundungsverfahrens geeignete Käufer für diese Flächen gefunden werden. Die Grundstücke eignen sich optimal für die Ansiedlung oder die Deckung des Erweiterungsbedarfs von Bestandsunternehmen.

Die Inhalte des späteren Kaufvertrages werden im Wesentlichen neben den grundstücksbezogenen Angaben (Lage, Flurstücksbezeichnung, usw.) auch die Erfüllung einer Bauverpflichtung zum Gegenstand haben. Diese besagen, dass das Grundstück innerhalb einer bestimmten Zeitspanne zu bebauen ist bzw. die geplanten Gebäude in Betrieb zu nehmen sind. Die baulichen und gestalterischen Komponenten des Baus sind mit der Stadt Neunburg vorm Wald einvernehmlich abzustimmen. Nach Möglichkeit ist eine mehrstöckige Bauweise zur weiteren Innenverdichtung vorzuziehen. Gesichert werden die baulichen Verpflichtungen durch Wiederkaufs- und Rücktrittsrechte der Stadt im Kaufvertrag. Darüber hinaus wird in das Grundbuch für das Grundstück eine Nutzungsbeschränkung eingetragen, die zentrenrelevante Sortimente ausschließt (siehe hierzu auch Nr. 12 des Bebauungsplans „Galgenberg“).

Interessenten für Gewerbeflächen werden gebeten, sich bitte mit dem dafür vorgesehenen Interessensbekundungsbogen bis spätestens 26. Januar 2024 (Bewerbungsschluss) zu bewerben. Hierbei handelt es sich um einen Ausschlusstermin. Verspätet eingehende und unvollständig ausgefüllte Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den auf der Homepage bereitgestellten Unterlagen:

 

Ø  Interessensbekundungsbogen für ein Gewerbegrundstück

 Bogen zur Interessenbekundung Gewerbefläche.pdf

 

Ø  Bebauungsplan Gewerbegebiet „Galgenberg“

1. Bebauungsplan Gewerbegebiet „Galgenberg“ - Planteil

2. Bebauungsplan Gewerbegebiet „Galgenberg“ – Festsetzungen, Textteil, Grünordnung

3. Nutzungsbeschränkung zum Bebauungsplan

4. Bebauungsplan Gewerbegebiet „Galgenberg“ – Änderung

 BePlan Gewerbegebiet Galgenberg - Planteil

 BePlan Gewerbegebiet Galgenberg - Festsetzungen, Textteil, Grünordnung

 Nutzungsbeschränkung zum Bebauungsplan

 Bebauungsplan Gewerbegebiet „Galgenberg“ – Änderung

 

Ø  Bebauungsplan „Galgenberg-West“

1. Bebauungsplan Gewerbegebiet „Galgenberg-West“ – Planteil

2. Bebauungsplan Gewerbegebiet „Galgenberg-West“ – Festsetzungen, Textteil, Grünordnung

 Bebauungsplan Gewerbegebiet „Galgenberg-West“ – Planteil

 Bebauungsplan Gewerbegebiet „Galgenberg-West“ – Festsetzungen, Textteil, Grünordnung

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Georg Keil,

Tel. 0 96 72 / 92 08 426, E-Mail: georg.keil@neunburg.de