Sollten Sie ein Studium der Sozialpädagogik oder der Sozialen Arbeit erfolgreich abgeschlossen haben oder die Befähigung zum Richteramt besitzen, gehören Sie zum privilegierten Personenkreis und müssen keine zusätzliche Sachkunde nachweisen, da diese bereits durch ihr Studium erworben wurde. Eine Registrierung durch das Landratsamt Schwandorf und die Aufnahme der Tätigkeit als Berufsbetreuer kann daher zeitnah erfolgen.
Sollten Sie Interesse an der selbstständigen Tätigkeit eines Berufsbetreuers haben, setzen Sie sich bitte mit der Betreuungsstelle am Landratsamt Schwandorf unter der Telefonnummer 09431/471-125 oder per E-Mail unter betreuungsstelle@lra-sad.de in Verbindung. Bei Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.