Einzelhandel
Neunburg vorm Wald ist im Landesentwicklungsprogramm als mögliches Mittelzentrum vorgesehen. Neunburg vorm Wald verfügt mit 1,81 m2 je Einwohner über eine leicht überdurchschnittliche Verkaufsflächenausstattung. Ein wesentlicher Grund hierfür ist der starke Verkaufsflächenanteil im Food-Bereich, der aus der starken Präsenz mehrerer Lebensmitteldiscounter resultiert. Das Kundeneinzugsgebiet von Neunburg vorm Wald umfasst rund 22.000 Einwohner.
Insgesamt bestehen 76 Betriebe mit zusammen rund 14.700 m2 Verkaufsfläche. 78 % der Betriebe sind Fachgeschäfte. Knapp zwei Drittel der Neunburger Einzelhandelsbetriebe sind aktuell im Innenstadtbereich angesiedelt. Diese erreichen mit mehr als der Hälfte der Gesamtverkaufsfläche einen vergleichsweise hohen Anteil.
In der historischen und malerischen Altstadt stellt die Hauptstraßenachse und die Vorstand mit seiner Vielzahl an Ladengeschäften und Gastronomiebetrieben den idealen Standort für Einzelhandelsgeschäfte und Dienstleister dar. Die hohe Aufenthaltsqualität und eine gute Bandbreite verfügbarer Ladenflächen von 50 bis über 600 m2 prädestinieren diese Lage für Investitionen und Neueröffnung von Geschäften bzw. Dienstleistungsbetrieben. Die Flächen sind gut erschlossen.
Doch auch außerhalb des Innenstadtbereichs, insbesondere in den verschiedenen, bereits vorhandenen städtebaulich integrierten Lagen sind Ansiedlungen ausdrücklich erwünscht, wobei dem besonderen Schutz der Innenstadt Rechnung zu tragen ist.
Einzelhandelskonzept
Am 31. Juli 2014 hat der Stadtrat dann den Einzelhandelsteil der ISEK-Fortschreibung beschlossen. Darin wurde insbesondere auch ein Standorts- und Sortimentskonzept und eine Standorthierarchie beschlossen, die neben dem Zentralen Versorgungsbereich auch drei Nahversorgungsstandorte definiert. Im Wesentlichen beinhaltet das Einzelhandelskonzept folgende Eckpunkte:
Änderung der Sortimentsliste
Innenstadtrelevante Sortimente
1.1.1.1. Gesundheit (Arzneimittel, med./orth. Produkte)
1.1.1.2. Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Schreib- und Spielwaren
1.1.1.3. Baby- und Kinderartikel
1.1.1.4. Bekleidung, Schuhe, Lederwaren, Sportartikel
1.1.1.5. Haushaltswaren, GPK, Geschenkartikel
1.1.1.6. Haus- und Heimtextilien, Bettwaren
1.1.1.7. Elektrowaren (Unterhaltungselektronik, Haushaltsgeräte, Computer, Foto, Bild- und Tonträger, Telekommunikation)
1.1.1.8. Optik, Hörgeräteakustik
1.1.1.9. Uhren, Schmuck
1.1.1.10. Musikinstrumente, Musikalien, Antiquitäten, Kunst- und Sammlerbedarf
1.1.2. Nahversorgungsrelevante Sortimente
1.1.2.1. Nahrungs- und Genussmittel (Lebensmittel, LM-Handwerk, Getränke, Tabak)
1.1.2.2. Körperpflege (Drogeriewaren)
1.1.3. Nicht-innenstadtrelevante Sortimente
1.1.3.1. Zooartikel, Tiere
1.1.3.2. Möbel (inkl. Küchen, Matratzen)
1.1.3.3. Leuchten und Zubehör
1.1.3.4. Baumarktartikel, Bauelemente, Baustoffe, Eisenwaren, Holz
1.1.3.5. Badeeinrichtung, Installationsmaterial, Sanitärerzeugnisse
1.1.3.6. Fliesen, Bodenbeläge, Teppiche, Farben, Lacke, Tapeten
1.1.3.7. Gartenartikel, Gartenbedarf, Pflanzen
1.1.3.8. Kfz-Zubehör (Autoteile, Reifen, Auto- und Motorradzubehör)
1.1.3.9. Fahrräder und Zubehör
1.1.3.10. Sportgroßgeräte (Angel- und Jagdbedarf, Waffen, Reitsportbedarf, Fitnessgeräte, Boote, Campingbedarf usw.)
1.1.3.11. Brennstoffe, Mineralölerzeugnisse
Standorts- und Sortimentskonzept mit folgender Standorthierarchie
ð Innenstadt (Zentraler Versorgungsbereich)
ð Nahversorgungs-/Ergänzungsstandorte
ð Dezentrale Standorte (z.B. Gewerbegebiet Galgenberg)
Nach diesem Konzept sind alle Investitionen/Maßnahmen auf die Innenstadtverträglichkeit zu prüfen und vorrangig in dieser Priorität zu lenken bzw. zu konzentrieren.
Auf den dezentralen Standorten sollen keine weiteren Ansiedlung und ggf. auch keine Verkaufsflächen-Erweiterungen mehr erfolgen! Ausgenommen sind branchentypische Modernisierungen, die nicht mit Sortimentserweiterungen einhergehen!
Nicht auf den Ergänzungsstandorten Dienstleistungen zugelassen werden sollten Dienstleistungen, da diese künftig neben attraktiven Wohnen für Jung und Alt, Gastronomie, Tourismus, Freizeit, Kultur und Handel den Schwerpunkt in der Innenstadt bilden sollen.
Nach diesem im Einzelhandelsteil enthaltenen Standorts- und Sortimentskonzept wurde auch eine Priorisierung festgelegt, nach der bei allen Ansiedlungen versucht werden solle, diese bzw. die Investitionen hierfür vorrangig in den Zentralen Versorgungsbereich zu lenken. Erst wenn diese dort nicht gehen, sollten andere Standorte (Nahversorgungs-/Ergänzungsstandorte) unter der Vorgabe ermöglicht werden, dass der Zentrale Versorgungsbereich nicht über die normale Verträglichkeit hinaus geschädigt wird.
Weitere detaillierte Informationen erhalten Sie in der Standortinformation Neunburg vorm Wald bzw. im Einzelhandelskonzept
Ansprechpartner:
Georg Keil, Tel.-Nr. 09672/9208-426, Fax 096727/9208-477,
eMail: georg.keil@neunburg.de