Änderung der Müllabfuhr aufgrund des Feiertages Christi Himmelfahrt, 26.05.2022
Änderung der Abfuhr der Papiertonnen
Die Abfuhr der Ortsteile Baumhof, Katzdorf; Neuhartelshof, Pettendorf, Poggersdorf, und Wenigrötz erfolgt am Freitag, den 27.05.2022 statt.
Die Abfuhr Ahornweg, Am Kalvarienberg, Am Sonnenschein, Am Spieglerberg, Am Steinacker, Am Wanderweg, Birkenweg, Erlenweg, Fichtenweg, Föhrenweg, Greflingerstraße, Im Fröschling, Kröblitzer Steig, Lärchenweg, Lindenweg, Scherrstraße, Schießstättenweg, Schwarzachtaler Straße und Tannenweg erfolgt am Samstag, den 28.05.2022.
Wir bitten um Beachtung der geänderten Abfuhrzeiten.
Änderung der Öffnungszeiten Recyclinghof und Grüngutannahmestelle an der Äußeren Neukirchner Straße
Die Stadt Neunburg vorm Wald informiert, dass Recyclinghof und Grüngutannahmestelle ab 31.03.2022 Donnerstags wieder geöffnet ist.
Ab 31.03.2022 gelten folgende Öffnungszeiten:
Dienstag: 09.00 – 11.45 Uhr
Donnerstag: 17.00 – 18.45 Uhr
Samstag: 09.00 – 12.45 Uhr
Öffnungszeiten Grüngutannahmestelle und Recyclinghof an der Äußeren Neukirchner Straße
Die Stadt Neunburg vorm Wald informiert, dass ab Dienstag, den 08.03.2022 wieder Grüngut angeliefert werden kann.
Es gelten folgende Öffnungszeiten:
Dienstag von 09.00 Uhr bis 11.45 Uhr
Samstag von 09.00 Uhr bis 12.45 Uhr
Öffnungszeiten Grüngutcontainer an der Dorrer/Ledererstraße
(Nähe Tennisheim)
Ab Dienstag, den 08.03.2021 ist die Grüngutannahmestelle an der Dorrer/Ledererstraße
wieder geöffnet.
Somit können wieder kleinere Mengen von Grüngut jeweils werktags, von 08.00 bis
20.00 Uhr am Grüngutcontainer an der Dorrer/Ledererstraße abgegeben werden.
Grüngut aus Privathaushaltungen kann kostenlos bis zu einer Gesamtmenge von
maximal 100 Litern an den Grüngutcontainern an der Dorrer/Ledererstraße und im
Recyclinghof, Äußere Neukirchner Straße abgegeben werden.
Das Grüngut ist an beiden Annahmestellen wie folgt zu trennen:
>Holzige Gartenabfälle (Hecken-, Baum- und Strauchschnitt)
>sonstiges Grüngut (Rasen- und Blumenschnitt, Balkonblumen, Laub, Fallobst u.ä.)
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Nichtbeachtung (Überschreitung der Anliefermenge, nicht durchgeführte Trennung bzw. Beimischung von Fremd-
stoffen) die Container sofort und endgültig entfernt werden.
Verstöße werden zur Anzeige gebracht.