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Info und Anmeldung

Um sich bei der Städtischen Musikschule Neunburg vorm Wald anzumelden, nutzen Sie einfach das nachfolgende Anmeldeformular oder wenden Sie sich direkt an die Städtische Musikschule.

Musiknest-Musikkater

Musikalische Früherziehung

Blechblasinstrumente

Dudelsack

Gitarren

Hackbrett-Harfe

Holzblasinstrumente

Schlagzeug-Percussion

Streichinstrumente

Tasteninstrumente

Stimmbildung-Gesang-Singkreis

Kinderchor DoReMini

 

Anmeldeformular

SEPA Lastschriftmandat

Gebührensatzung ab dem 01.09.2024

Geschichte

27. April 1972

27. April 1972

Der Stadtrat von Neunburg vorm Wald fasst den Beschluss, eine Städtische Musikschule zu errichten. Sie ist bis 1999 die einzige Städtische Musikschule im Landkreis Schwandorf. Der Betrieb wurde im Oktober 1972 erstmals aufgenommen.

Herr Manfred Bernt übernimmt die Leitung der Städtischen Musikschule Neunburg vorm Wald.

September 1979

September 1979

Herr Hans Lauerer übernimmt die Leitung der Städtischen Musikschule Neunburg vorm Wald.

1981

1981

Herr Hermann Süß übernimmt die Leitung der Städtischen Musikschule.

September 1993

September 1993

Die Städtische Musikschule Neunburg vorm Wald errichtet eine Zweigstelle in Bodenwöhr.

September 1995

September 1995

Frau Barbara Nutz übernimmt die Leitung der Städtischen Musikschule Neunburg vorm Wald.

21. Februar 1995

21. Februar 1995

Gründungsversammlung für den Förderverein der Städtischen Musikschule Neunburg vorm Wald e.V. Das Amt der 1. Vorsitzenden übernimmt Frau Christiane Steininger, 2. Vorsitzende wird Frau Johanna Gückel.

 

Förderverein

Förderverein der Städtischen Musikschule Neunburg vorm Wald e. V.
jetzt
Neunburger Freunde der Musik e. V.

Der VdM

Eine Musikschule mit dem Zeichen des VdM erfüllt viele Qualitätsmerkmale!

Der Verband deutscher Musikschulen entwickelt Richtlinien, Lehrpläne, Empfehlungen und Arbeitshilfen, führt Fortbildungen, Kongresse und Modellprojekte durch, sorgt für fachliche und organisatorische Beratung der Musikschulen und vertritt die Interessen und Belange der musikalischen Bildungsarbeit.

Diese Musikschule ist eine öffentliche, also allgemein zugängliche Einrichtung. Ihr Träger ist eine Stadt, ein Kreis oder eine Gemeinde bzw. von diesen beauftragt. Die Musikschule ist einem musikalischen Bildungsauftrag verpflichtet. Sie nimmt dabei bildungs-, kultur-, jugend- und sozialpolitische Aufgaben wahr. Das Angebot der Musikschule folgt dem “Strukturplan für Musikschulen” des VdM. Dieser garantiert ein sorgfältig abgestimmtes Ausbildungskonzept. Den “Strukturplan für Musikschulen” erhalten Sie bei Ihrer Musikschule oder beim VdM Bonn. Für den Musikunterricht sind die Rahmenpläne des VdM verbindlich. Musikschulen sichern Ihren Schülern einen qualifizierten und kontinuierlichen Unterricht zu. Nach fachlichen Maßgaben wird Klassen-, Gruppen- und Einzelunterricht erteilt. Die Musikschule bietet eine musikalische Grundbildung an. Sie macht ein breitgefächertes Angebot an Instrumental-/Vokalunterricht. Außerdem bietet sie eine Vielfalt von Ensemblefächern verschiedenster Besetzungen. Ergänzungsfächer und Projekte erweitern das Unterrichtsangebot. Veranstaltungen der Musikschule tragen zum örtlichen Musikleben bei. Die Lehrkräfte müssen eine musikalische Fachausbildung haben. Die Schule wird von einer Fachkraft mit musikalisch-pädagogischer Ausbildung geleitet. Lehrkräfte und Schulleitung sind in der Regel Angestellte der Musikschulträger. Die Musikschule erzielt keine Gewinne, sondern ist als gemeinnützig anerkannt. Bei den Gebühren werden soziale Gesichtspunkte berücksichtigt (Ermäßigungen). Auf Antrag können Leihinstrumente zur Verfügung gestellt werden. Die Musikschule informiert und berät auf Wunsch - kostenlos und unverbindlich. Musikschulen mit dem Zeichen “Mitglied im VdM” bilden eine gute Gemeinschaft. Die Leistungen des VdM kommen unmittelbar der Sicherung der Qualität zugute.