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Aufruf – Schlagen Sie Menschen, die sich ehrenamtlich in besonderer Weise engagieren für eine Auszeichnung im Rahmen des Ehrenabends der Stadt vor

Die Stadt Neunburg vorm Wald möchte anlässlich ihres feierlichen Ehrenabends diejenigen Bürger/innen auszeichnen, die sich durch ihre besonderen Leistungen in den Bereichen Sport, Kultur und Soziales oder durch ihre langjährige aktive Vereinsarbeit um die Stadt Neunburg vorm Wald verdient gemacht haben.

 

Dazu wir benötigen jedoch Ihre Hilfe!

Kennen Sie Persönlichkeiten, die sich durch ihr ehrenamtliches Engagement auszeichnen? Dann melden Sie sie uns!

 

Wir bitten alle Vereine, Gruppierungen, Unternehmen und auch Privatpersonen Vorschläge bis spätestens 15. April 2022 bei der Stadt Neunburg vorm Wald einzureichen. Den erforderlichen Meldebogen finden Sie anbei digital:

Meldebogen

Gerne können Sie diesen ebenso telefonisch unter der Telefonnummer 09672 / 9208-400, per Fax unter 09672 / 9208-477 oder per E-Mail unter rathaus.stadt@neunburg.de anfordern. Bitte achten Sie darauf, dass alle erforderlichen Angaben zur vorgeschlagenen Person enthalten sind.

Die vorgeschlagenen Personen, die die Voraussetzungen für eine Ehrung erfüllen, werden dann zum jährlichen Ehrenabend der Stadt Neunburg vorm Wald eingeladen und dort für ihre Verdienste geehrt.

Grundlage für diese Auszeichnung ist die vom Stadtrat beschlossene Ehrenordnung, die Sie direkt hier einsehen können:

Ehrenordnung

 

Als besondere Leistungen in diesem Sinne werden beispielsweise geehrt:

a) Im sozialen Bereich:

Personen und Gruppen, die sich für die allgemeinen sozialen Belange der Gemeinde in besonderem Maße eingesetzt haben und die dazu beitragen, die Lebensbedingungen wie auch die Lebensqualität der Menschen zu verbessern. Hierunter fallen insbesondere:

  • Hilfe für alte, kranke und behinderte Mitbürger/innen
  • Familien-, Jugend- und Seniorenarbeit
  • Verbesserung der Umweltbedingungen
  • Einsatz für caritative oder gemeinnützige Einrichtungen

 

b) Im ehrenamtlichen Bereich:

Ausgezeichnet werden Personen, die sich durch langjährige, aktive Mitarbeit in Vereinen bzw. Organisationen und sonstigen Gemeinschaften mit kulturellen, sportlichen, sozialen oder anderen gemeinnützigen Zielen besondere Verdienste um das Gemeinschaftsleben in der Gemeinde erworben haben.

Folgende Personen erfüllen in der Regel die Voraussetzungen für eine Ehrung

  • 12 Jahre 1. Vorsitzende/r
  • 12 Jahre 1. oder 2. Kommandant/in einer Feuerwehr
  • 12 Jahre städtische/r Beauftragte/r
  • 15 Jahre 2. Vorsitzende/r, Kassier/Kassiererin, Schriftführer/in, Jugendleiter/in einer Feuerwehr

 

c) Im sportlichen Bereich:

Menschen,

  • die an Olympischen Spielen oder Welt- bzw. Europameisterschaften teilgenommen haben.
  • die bei den Bundesmeisterschaften mit einem 1., 2. oder 3. Platz gewonnen haben.
  • die sich bei Regionalmeisterschaften auf der Ebene mehrerer Bundesländer (Süddeutsche) mit einem 1., 2. oder 3. Platz platziert haben.
  • die an Landes- bzw. Bezirksmeisterschaften einen 1. Platz belegt haben.
  • die bei Pokalveranstaltungen auf Bundesebene im Endspiel vertreten waren.

 

Des Weiteren werden geehrt:

  • Pokalsieger bzw. Meister bei Bestenwettkämpfen (Mehrkampfmeisterschaften) auf Landesebene.
  • 1. bis 3. Plätze beim Bundesentscheid von "Jugend trainiert für Olympia".
  • Mannschaften und Jugendmannschaften, die ab Bezirksebene die Meisterschaft bzw. den Aufstieg in die nächst höhere Spielklasse, mindestens aber in die jeweils dritthöchste Landesklasse, erreicht haben.