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Aufruf zum Ehrenabend der Stadt Neunburg vorm Wald - Verdiente Persönlichkeiten gesucht!

Alle Vereine, Gruppierungen, Unternehmen und auch Sie als Privatperson werden gebeten, Vorschläge bis spätestens 1. August 2023 bei der Stadt Neunburg vorm Wald einzureichen. Den erforderlichen Meldebogen hierfür finden Sie auf unserer Homepage. Gerne können Sie diesen auch im Rathaus unter der Telefonnummer 09672/9208-400, per Fax unter 09672/9208-477 oder per E-Mail unter rathaus.stadt@neunburg.de anfordern. Bitte achten Sie darauf, dass alle erforderlichen Angaben zur vorgeschlagenen Person enthalten sind.

Die vorgeschlagenen Personen, die die Voraussetzungen für eine Ehrung erfüllen, werden zum jährlichen Ehrenabend der Stadt Neunburg vorm Wald eingeladen und dort für ihre Verdienste geehrt bzw. ausgezeichnet. Bitte denken Sie daran, dass die Vereine, Gruppierungen, Organisationen bzw. Institutionen gefordert sind, aus ihrem Bereich oder sonst bekannte verdiente Männer und Frauen zu melden.

 

 

Die Stadt Neunburg vorm Wald möchte anlässlich eines Ehrenabends alle Bürgerinnen und Bürger auszeichnen, die sich durch besondere Leistungen in den Bereichen Sport, Kultur, Soziales sowie Gesellschaft oder durch langjährige aktive Vereinsarbeit ausgezeichnet haben.

Grundlage für diese Auszeichnung ist die vom Stadtrat beschlossene Ehrenordnung, die hier abrufbar ist.

Meldebogen

 

Als besondere Leistungen in diesem Sinne werden beispielsweise geehrt:

a) im sozialen Bereich:

Personen und Gruppen, die sich für die allgemeinen sozialen Belange der Gemeinde in besonderem Maße eingesetzt haben und die dazu beitragen, die Lebensbedingungen wie auch die Lebensqualität der Menschen zu verbessern. Hierunter fallen insbesondere:

  • Hilfe für alte, kranke und behinderte Mitbürger/innen
  • Familien-, Jugend- und Seniorenarbeit
  • Verbesserung der Umweltbedingungen
  • Einsatz für caritative oder gemeinnützige Einrichtungen

 

b) im ehrenamtlichen Bereich:

Ausgezeichnet werden Personen, die sich durch langjährige, aktive Mitarbeit in Vereinen bzw. Organisationen und sonstigen Gemeinschaften mit kulturellen, sportlichen, sozialen oder anderen gemeinnützigen Zielen besondere Verdienste um das Gemeinschaftsleben in der Gemeinde erworben haben.

Folgende Personen erfüllen in der Regel die Voraussetzungen für eine Ehrung auf diesem Gebiet:

  • 12 Jahre 1. Vorsitzende/r
  • 12 Jahre 1. oder 2. Kommandant/in einer Feuerwehr
  • 12 Jahre städtische/r Beauftragte/r
  • 15 Jahre 2. Vorsitzende/r, Kassier/erin, Schriftführer/in, Jugendleiter/in einer Feuerwehr

 

c) im sportlichen Bereich:

Menschen, die

  • die an Olympischen Spielen oder Welt- bzw. Europameisterschaften teilgenommen haben,
  • die an Bundesmeisterschaften mit einen 1. bis 3. Platz teilgenommen haben,
  • die an Regionalmeisterschaften auf der Ebene mehrerer Bundesländer (Süddeutsche) mit einen 1. – 3. Platz teilgenommen haben,
  • die an Landes- bzw. Bezirksmeisterschaften einen 1. Platz belegt haben,
  • die bei Pokalveranstaltungen auf Bundesebene im Endspiel vertreten waren.

Des Weiteren werden geehrt:

  • Pokalsieger bzw. Meister bei Bestenwettkämpfen (Mehrkampfmeisterschaften) auf Landesebene.
  • 1. bis 3. Plätze beim Bundesentscheid von "Jugend trainiert für Olympia".
  • Mannschaften und Jugendmannschaften, die ab Bezirksebene die Meisterschaft bzw. den Aufstieg in die nächst höhere Spielklasse, mindestens aber in die jeweils dritthöchste Landesklasse, erreicht haben.