Ab 2025 wird die Grundsteuer in Bayern nicht mehr nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.
Um die neue Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer feststellen zu können, sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Inhaberinnen und Inhaber von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Zu diesen Neuerungen hat die Stadt Neunburg vorm Wald nachfolgend ein PDF mit ausführlichen Informationen hinterlegt, um Bürgerinnen und Bürgern den Übergang zu erleichtern.
Sie benötigen weitere Informationen oder Unterstützung?
Weitere Informationen und Videos, die Sie beim Erstellen der Grundsteuererklärung unterstützen sowie die wichtigsten Fragen rund um die Grundsteuer in Bayern finden Sie online unter
www.grundsteuer.bayern.de
Bei Fragen zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist die Bayerische Steuerverwaltung in der Zeit von
Montag bis Donnerstag von 08:00 - 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 - 16:00 Uhr
auch telefonisch für Sie erreichbar: 089 - 30 70 00 77
Grundsteuer-Hotline vom Finanzamt Schwandorf:
09431 382 182
09431 382 167
Weitere Infos
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2022-162/
Grundsteuerreform in Bayern FAQ.pdf
Grundsteuerreform in Bayern Flyer.pdf