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Hundesteuer - An- und Abmeldungen für das Jahr 2023 sollten jetzt vorgenommen werden

Die Stadt Neunburg vorm Wald bittet Hundebesitzer/innen ihre Hunde im Hinblick auf die Hundesteuer anzumelden. Es müssen alle Hunde, die älter als vier Monate sind, an die Stadtverwaltung gemeldet werden. Erfolgt die Anmeldung nicht, so handelt es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit, die auch dementsprechend geahndet wird. Diejenigen Hunde, die in der Zwischenzeit verkauft oder verstorben sind, müssen bei der Stadt ebenso abgemeldet werden.

Sowohl An- als auch Abmeldungen können direkt online über das Rathaus-Service-Portal unter www.neunburg.de vorgenommen werden. Wer die An- bzw. Abmeldung trotzdem vor Ort im Rathaus vornehmen möchte, wird gebeten hierfür vorab einen Termin zu vereinbaren. Sie können sich dazu per Telefon oder E-Mail im Vorfeld mit der Kämmerei (Telefon 09672 9208 443, E-Mail: bernadette.schart-kurz@neunburg.de) in Verbindung setzen.

Die Hundesteuer beträgt jährlich 30,00 Euro. Der Betrag reduziert sich um die Hälfte auf 15,00 Euro, wenn der Hund in einer Einöde oder einem Weiler gehalten wird.

Die Stadt Neunburg vorm Wald weist ausdrücklich darauf hin, dass alle Hundebesitzer/innen, die öffentliche Grünanlagen sowie Kinderspielplätze als Hundetoilette nutzen und damit aktiv verschmutzen, ebenso mit einem Bußgeld belegt werden können. Insbesondere im Hinblick auf die Gesundheitsgefährdung appelliert die Stadt an die Vernunft und Verantwortung aller.