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Reinigung von Gehwegen und Straßen - Eine Gemeinschaftsaufgabe

Die Stadt Neunburg vorm Wald möchte aus gegebenem Anlass nochmals darauf aufmerksam machen, dass Anlieger nach der bestehenden Gemeindeverordnung zur Reinigung von Gehsteigen und Ortsstraßen bis zur Straßenmitte verpflichtet sind. Dazu gehören vor allem auch die Beseitigung von Grünwuchs, die Reinigung der Pflasterrinnen und das Zurückschneiden von überhängenden Sträuchern oder Ästen. Aktuell besteht hier bei einigen Straßen akuter Handlungsbedarf. Die ausführliche Verordnung ist online im Bereich „Bekanntmachungen“ hier abrufbar.